Research and development services and related consultancy services (Германия - Тендер #47065994) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Номер конкурса: 47065994 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Wissenschaftliche Expertisen und laufende Beratung im Bereich der Forschung und Praxis der Sozialhilfe (Informationsbasis Sozialhilfe)
Reference number: Zb1-04812-1/80Rahmenvertrag für wissenschaftl. Expertisen u. Beratung im Bereich Sozialhilfe seitens BMAS zu vergeben. Für kurzfristige Datenerhebungen, -aufbereitungen und -auswertungen und darauf basierende wissenschaftliche Ausarbeitung, z.B. zur Abschätzung finanzieller Auswirkungen geltender oder geplanter Regelungen im SGB XII, AsylbLG, Eingliederungshilferecht nach dem SGB IX sowie Wechselwirkungen mit Bereichen, die der Sozialhilfe vorgelagert sind. Bei Bedarf auch inhaltliche Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, deren Resultate schriftlich zu dokumentieren sind. Der Start ist vorgesehen für März 2024, die Laufzeit beträgt 24 Monate. Vertrag kann seitens BMAS um bis zu 24 Monate verlängert werden. Umfang ca. 800 Arbeitsstd. Auftragnehmer/Auftragnehmerin hat Kapazitäten auch für Verlängerung vorzuhalten. Ständige Ansprechbereitschaft mit Erreichbarkeit Mo-Fr, 8:30-18:00 Uhr, ggfs. auch am Wochenende. Ergebnisse sind bei Bedarf im BMAS (Bonn/Berlin) zu präsentieren.
Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen
Die Leistungserbringung ist ortsungebunden.
Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte beiliegender Leistungsbeschreibung Dokument 2
24-monatige Verlängerungsoption seitens des BMAS
Verlängerungsoption
Bitte beachten Sie beigefügte Vergabeunterlagen
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=533908&criteriaId=33200
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
1) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Sie können in Form einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich ist alleine die deutsche Fassung.
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.