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Planting and maintenance services of green areas (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47065916)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle
Номер конкурса: 47065916
Дата публикации: 13-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023100920231109 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle
      Am Schölerberg 1
      Osnabrück
      49082
      Germany
      Telefon: +49 541/501-1100
      E-Mail: vergabe@Lkos.de
      Fax: +49 541/501-61100
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY1MUB8EJT/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY1MUB8EJT

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Rahmenvereinbarung zur Außenanlagenpflege nach DIN 18919 an verschiedenen Objekten des Landkreises Osnabrück im Südkreis sowie der Stadt Osnabrück

        Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2023 - 314
      2. CPV-Code Hauptteil:
        77310000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Außenanlagenpflege nach DIN 18919 an verschiedenen Objekten des Landkreises Osnabrück im Südkreis sowie der Stadt Osnabrück

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        49324 Melle, Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück Brinkstraße 17 49080 Osnabrück, IGS Melle Reinickendorfer Ring 6 49324 Melle, Ehem. Ickerbachschule (Außenstelle Belm) Gustav-Meyer-Weg 26 49191 Belm, Gymnasium Oesede Carl-Stahmer-Weg 19 49124 Georgsmarienhütte, Comeniusschule Georgsmarienhütte Johannes-Möller-Straße 3 49124 Georgsmarienhütte, Teutoburger-Wald-Sporthalle Carl-Stahmer-Weg 20 49124 Georgsmarienhütte, Gymnasium Melle Grönenberger Straße 41 49324 Melle, Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück in Melle Lindenstraße 1 49324 Melle, Feuerwehrtechnische Zentrale Süd Lübecker Straße 1 - 3 49124 Georgsmarienhütte, Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück in Osnabrück-Haste Am Krümpel 38 49090 Osnabrück, Astrid-Lindgren-Schule Bohmte Am Brink 13 49163 Bohmte, Wiehengebirgsschule Melle Laerscher Weg 12 49324 Melle, Dienstgebäude Melle Wallgarten 1 49324 Melle, Bildungshaus Süd Bahnhofstr. 3 49201 Dissen a. T.W., Berufsbildende Schulen des Landkreises...

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Landkreis Osnabrück schreibt die gärtnerischen Pflegearbeiten / Gehölzflächenpflege an verschiedenen Liegenschaften im Südkreis sowie der Stadt Osnabrück aus.

        Die Ausschreibung umfasst die Pflege von Gehölzflächen inkl. Wildkrautbeseitigung, die Heckenpflege und die Laubaufnahme aus Randbereichen der Gehölzflächen sowie die Pflege der Wegeflächen innerhalb der Flächen der kreiseigenen Liegenschaften.

        Alle Pflegearbeiten müssen nach DIN 18919 Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen ausgeführt werden. Die einzelnen Pflegegänge erfolgen in Absprache und auf Abruf durch den Landkreis Osnabrück.

        Die Arbeiten sollen je bis zum Ende des Jahres ausgeführt werden.

        Die Rahmenvereinbarung wird jeweils zunächst für die Jahre 2024 und 2025 geschlossen.

        Die Verträge können zu den vereinbarten Konditionen verlängert werden. Die Laufzeiten der jeweiligen Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht zuvor 2 Monate vor dem Vertragsende des jeweiligen Einsatzjahres seitens einer Vertragspartei gekündigt werden.

        Die maximale Laufzeit der Rahmenverträge beträgt insgesamt 4 Jahre.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2025-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Rahmenvereinbarung wird jeweils zunächst für die Jahre 2024 und 2025 geschlossen.

        Die Verträge können zu den vereinbarten Konditionen verlängert werden. Die Laufzeiten der jeweiligen Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht zuvor 2 Monate vor dem Vertragsende des jeweiligen Einsatzjahres seitens einer Vertragspartei gekündigt werden.

        Die maximale Laufzeit der Rahmenverträge beträgt insgesamt 4 Jahre.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

        2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)

        Einzureichende Unterlagen:

        - Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot vorzulegen): Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und mit Angabe des Angebotes einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-09
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-15
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-09
      Ortszeit: 10:00
      Ort:

      Kreishaus Osnabrück

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
        Auf der Hude 2
        Lüneburg
        21339
        Germany
        Kontaktstelle(n): 21339
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

        § 160 Abs. 3 GWB lautet:

        Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

        Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

        § 160 Abs. 3 GWB lautet:

        Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

        Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

        Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
        Auf der Hude 2
        Lüneburg
        21339
        Germany
        Kontaktstelle(n): 21339
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-09

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