Transport services (excl. Waste transport) (Германия - Тендер #47065669) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Charité - Universitätsmedizin Berlin Номер конкурса: 47065669 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sterbefallmanagement
Reference number: AL 131/23Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt die Organisation und Durchführung der Verstorbenentransporte und Abschiednahmen an allen drei Charité Standorten (CBF, CCM und CVK) sowie auf der Wahlleistungsstation H 8 im Paulinenkrankenhaus, einem Kooperationspartner des DHZC aus.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Berlin
Standardlos
2 * um jeweils 365
1. Gewerbe für Verstorbenentransporte, Bestattungsfuhrwesen o.ä. - Gefordert wird ein Nachweis für die Berechtigung zum Transport verstorbener Personen
2. Unternehmensreferenzen: Gefordert ist mind. 1 Unternehmensreferenz aus den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022 oder aktueller) über früher ausgeführte oder laufende vergleichbare Aufträge.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten drei Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Vergleichbare Leistungen sind Aufträge über die Überführung von verstorbenen Personen.
3. Betriebshaftpflichtversicherung
4. Qualitätsmanagementsystems
Minimum level(s) of standards possibly required:zu Eignungskriterium 2: Nachzuweisen ist mind. 1 Unternehmensreferenz über vergleichbare Leistungen, welche folgende Merkmale erfüllen:
a) Mit allen Referenzen wird in Summe belegt, dass innerhalb der letzten 3 Jahren die Überführungen/Transporte von mind. 1.000 Sterbefällen über eine Dauer von mindestens 12 Monaten erbracht worden ist.
b) Mind. 1 der Referenzen muss die vergleichbaren Leistungen für ein Krankenhaus erbracht haben.
zu Eignungskriterium 3: Sofern bereits vorhanden: Nachweis einer über die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 2.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden.
Falls eine entsprechende Versicherung bei Angebotsabgabe nicht besteht, ist eine Eigenerklärung über die Bereitschaft des Bieters, spätestens bis Vertragsschluss eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden vorzulegen.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Zentrale Vergabestelle der Charité
Information about authorised persons and opening procedure:keine Bieter zugelassen
voraussichtlich 2029
keine Bieter zugelassen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Vergabekammer des Landes Berlin