Architectural, engineering and planning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47065343) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Celle Номер конкурса: 47065343 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Planungsleistung Los 1 Architektur, Los 2 HLS
Referenznummer der Bekanntmachung: 023-351-396Der Landkreis Celle schreibt im Offenen Verfahren die energetische Sanierung einer Sporthalle in 2 Losen. Los 1 Architektur/Objektplanung und Los 2 TGA-HLS aus.
Celle
Der Landkreis Celle schreibt im Offenen Verfahren die energetische Sanierung einer Sporthalle in 2 Losen. Los 1 Architektur/Objektplanung und Los 2 TGA-HLS aus.
Celle
Der Landkreis Celle schreibt im Offenen Verfahren die energetische Sanierung einer Sporthalle in 2 Losen. Los 1 Architektur/Objektplanung und Los 2 TGA-HLS aus.
Nachweis der Fachkenntnisse im Bereich der ausgeschriebenen Leistung des einzusetzenden Personals belegt durch Qualifikation und Referenzprojekte an denen die MitarbeiterInnen maßgeblich beteiligt waren.
siehe III. 1.3
Bieter sind nicht zugelassen
Bieter sind nicht zugelassen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung