Natural gas (Германия - Тендер #47065281) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Traunstein Номер конкурса: 47065281 Дата публикации: 13-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Gasausschreibung für den Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024
Reference number: 2023-GasDer Landkreis Traunstein schreibt im Namen und auf Rechnung der an der Bündelausschreibung -GAS- beteiligten Aufraggeber dei Lierung von Leitungsgebundenem Erdgas vom 01.01.2024 - 31.12.2024 (1Jahr) aus.
(Der Gesamtenergiebedarf aller beteiligten Autraggeber beträgt ca. 11 898 702 kWh/Jahr).
Landkreis Traunstein
Der Landkreis Traunstein schreibt im Namen und auf Rechnung der an der Bündelausschreibung -GAS- beteiligten Aufraggeber dei Lierung von Leitungsgebundenem Erdgas vom 01.01.2024 - 31.12.2024 (1Jahr) aus.
(Der Gesamtenergiebedarf aller beteiligten Autraggeber beträgt ca. 11 898 702 kWh/Jahr).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=253576
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/253576
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/253576
Nur Vertreter des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Landratsamt Traunstein