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Refuse recycling services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46917364)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Regensburg
Номер конкурса: 46917364
Дата публикации: 09-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023100420231106 23:59Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Regensburg
      D.-Martin-Luther-Str. 3
      Regensburg
      93047
      Germany
      Telefon: +49 9415075629
      E-Mail: vergabestelle@regensburg.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252611
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252611

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        23 E 067 - Übernahme, Behandlung und Verwertung von Bioabfall

        Referenznummer der Bekanntmachung: 23 E 067
      2. CPV-Code Hauptteil:
        90514000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Übernahme des von der Stadt Regensburg angelieferten Bioabfalls von jährlich ca. 4.100 t. an einer Übernahmeeinrichtung, die maximal bis zu 40 Straßenkilometer von der Stadtmitte Regensburg entfernt liegen darf.

        Transport und Behandlung / Verwertung des Bioabfalls in einer dafür genehmigten Anlage.

        Trennung bzw. Aussortierung sowie Entsorgung von anfallenden Stör- und Reststoffen.

        Verwertung bzw. Behandlung der Bioabfallmengen sowie die Vermarktung von Erzeugnissen aus dem Bioabfall.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        90512000, 90513000
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Übernahme des von der Stadt Regensburg angelieferten Bioabfalls von jährlich ca. 4.100 t. an einer Übernahmeeinrichtung, die maximal bis zu 40 Straßenkilometer von der Stadtmitte Regensburg entfernt liegen darf.

        Transport und Behandlung / Verwertung des Bioabfalls in einer dafür genehmigten Anlage.

        Trennung bzw. Aussortierung sowie Entsorgung von anfallenden Stör- und Reststoffen.

        Verwertung bzw. Behandlung der Bioabfallmengen sowie die Vermarktung von Erzeugnissen aus dem Bioabfall.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Entfernung der Behandlungs-/ Verwertungsanlage / Gewichtung: 15
        Qualitätskriterium - Name: Umweltfreundlichkeit des Behandlungs- und Verwertungsverfahrens / Gewichtung: 15
        Preis - Gewichtung: 70
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2026-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der Vertrag beginnt am 01.01.2024 und läuft zunächst fest bis zum 31.12.2026.

        Er verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung des Vertrages weder durch der AG noch durch den AN bis spätestens 30.06. des jeweiligen Kalenderjahres in Textform widersprochen wird. Für die Fristwahrung ist der Zugang der vorgenannten Mitteilung entscheidend.

        Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowohl durch den AN also auch durch die AG

        aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

        Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.

        Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 bzw. III.106 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) und die Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt 127 / L127 / III.27) einzureichen.

        Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.

        Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).

        *

        Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.

        Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.109).

        Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abgeben.

        Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.

        Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.

        Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.

        *

        Falls eine Unterauftragsvergabe an Dritte (§ 36 VgV) erfolgt, ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235). Vor der Erteilung des Zuschlags sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236) ist einzureichen. Außerdem ist vor Zuschlagserteilung nachzuweisen, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123, § 124 GWB für den Unterauftragnehmer vorliegen, z. B. durch die Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124).

        *

        Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.

        In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.107).

        Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236 bzw. III.108) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abzugeben.

        Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eine Referenz im Bereich Übernahme, Behandlung und Verwertung von Bioabfall über einen Auftrag

        vergleichbarer Größenordnung.

        Ein bereits abgeschlossenes Referenzprojekt darf nicht vor dem 31.12.2020 geendet haben.

        Ein noch laufendes Referenzprojekt muss mindestens seit 01.01.2021 bestehen.

        *

        Genehmigungsnachweis des Betreibers über die Zulassung als Übernahme-/Umladestelle für Biomüll aus Privathaushaltungen.

        *

        Genehmigungsnachweis des Betreibers über die Zulassung als Behandlungs- und Verwertungsanlage für Biomüll aus Privathaushaltungen für jede benannte Anlage.

        *

        Nachweis, dass die Behandlungsanlage(n) für Bioabfall nach den Erfordernissen und der Sorgfalt eines Entsorgungsfachbetriebs nach § 56 KrWG betrieben wird / werden.

        *

        Eigenerklärung über die Verwertungs-/Vermarktungswege der Gärreste und ggf. anderer Erzeugnisse (max. zwei DIN A4-Seiten).

        *

        Nachweis über die eingesetzte(n) Entsorgungsanlage(n) und deren Entsorgungswege bei Störstoffen und Sortierresten im Biomüll.

        *

        Nachweis durch Vorlage von RAL-Zertifikaten oder gleichwertige Nachweise (z.B. Laboranalysen), dass die aus Bioabfall erzeugten Stoffe (Komposte oder Gärprodukte) bisher die Kriterien der Bioabfallverordnung und ggf. der Düngemittelverordnung sowie die Gütekriterien der Bundesgütegemeinschaft Kompost (RAL-GZ 251 oder RAL-GZ 245) einhalten.

        *

        Nachweis über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV mit gültigem Zertifikat.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-06
      Ortszeit: 23:59
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-22
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-07
      Ortszeit: 07:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteilt
    3. Zusätzliche Angaben

      Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.

      Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.

      *

      Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.

      *

      Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.

      *

      Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
        Promenade 27
        Ansbach
        91522
        Germany
        Kontaktstelle(n): 91522
        Telefon: +49 981531277
        Fax: +49 981531837
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),

        5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),

        5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

        Stadt Regensburg
        D.-Martin-Luther-Straße 3
        Regensburg
        93047
        Germany
        Kontaktstelle(n): 93047
        Telefon: +49 9415075629
        Fax: +49 9415074629
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-04

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