Electricity distribution and related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46917240) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Trinkwasserverband Verden Номер конкурса: 46917240 Дата публикации: 09-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Stromlieferung für 2024
Referenznummer der Bekanntmachung: GT-M_23_10000Es werden für unsere Abnahmestellen neue Lieferverträge für Strom für das Jahr 2024 ausgeschrieben.
Hauptbereich
Los-Nr.: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Liefervertrag Strom 2024 für folgende Abnahmestellen:
Wasserwerk Wittkoppenberg, Wittkoppenberg 1, 28832 Achim
DEA Suhrheide, Trifte 99, 28870 Ottersberg
geschätzte Gesamtenergiemenge: 3,23 GWh
Losbeschreibung
Los-Nr.: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Liefervertrag Strom 2024 für folgende Abnahmestellen:
Wasserwerk Panzenberg, Botterbusch 107, 27283 Verden
Geschäftsstelle, Weserstraße 9 A, 27283 Verden
geschätzte Gesamtenergiemenge: 2,87 GWh
Losbeschreibung
Los-Nr.: 3in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Liefervertrag Strom 2024 für folgende Abnahmestellen:
Wasserwerk Langenberg, Goldbornweg, 27308 Kirchlinteln
Wasserwerk Langenberg, Kückenmoorer Dorfstr. 9a, 27308 Kirchlinteln
geschätzte Gesamtenergiemenge: 1,22 GWh
Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB
Eigenerklärung zur Eintragung Registergericht
Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechungseingang
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.