Fire engines (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46917060) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für den Gemeinde Vorstand der Gemeinde Rimbach / Odw. (Rathausstraße 1, 64668 Rimbach) Номер конкурса: 46917060 Дата публикации: 09-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung eines Staffellöschfahrzeugs STLF 20
Referenznummer der Bekanntmachung: III-710.35-STLF20Herstellung und Lieferung eines Staffellöschfahrzeugs (STLF 20) nach DIN-Norm für die Freiwillige Feuerwehr Rimbach/Zotzenbach
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E84358554 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen
Fahrgestell
Gemeinde Rimbach -Feuerwehr Zotzenbach-
Herstellung und Lieferung eines Staffellöschfahrzeugs (STLF 20) nach DIN-Norm für die Freiwillige Feuerwehr Rimbach/Zotzenbach
Ausführungszeit:
Ausführungsbeginn: sofort nach Auftragsvergabe
Ausführungsende: spätestens 24 Monate nach Auftragsvergabe
Einzelfristen: Los 1: 12 Monate nach Auftragsvergabe / Los 2: 12 Monate nach Lieferung Los 1
VgV: Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche v. H.
für jeden Werktag 0,5 v. H.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Die Ausführungsfristen, Einzelfristen, und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Fahrzeugaufbau
Gemeinde Rimbach -Feuerwehr Zotzenbach-
Herstellung und Lieferung eines Staffellöschfahrzeugs (STLF 20) nach DIN-Norm für die Freiwillige Feuerwehr Rimbach/Zotzenbach
Ausführungszeit:
Ausführungsbeginn: sofort nach Auftragsvergabe
Ausführungsende: spätestens 24 Monate nach Auftragsvergabe
Einzelfristen: Los 1: 12 Monate nach Auftragsvergabe / Los 2: 12 Monate nach Lieferung Los 1
VgV: Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
bei Überschreitung der genannten Fristen für jede vollendete Woche v. H.
für jeden Werktag 0,5 v. H.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Die Ausführungsfristen, Einzelfristen, und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Fahrgestell
Auftrags-Nr.: III-710.35-STLF20Fahrzeugaufbau
Die Ausführungsfristen, Einzelfristen, und die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:
Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt