Laboratory, optical and precision equipments (excl. glasses) (Германия - Тендер #46916871) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. Номер конкурса: 46916871 Дата публикации: 09-10-2023 Сумма контракта: 106 251 199 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 800 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Bakteriologische Laborautomatisierung
Reference number: 36/2023/EU/E171 Stück Bakteriologische Laborautomatisierung entsprechend LV
(inkl. Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Einweisung)
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Wert der Beschaffung für die Bakteriologische Laborautomatisierung 1.400.000,00 Euro brutto nicht überschreiten darf.
Die Differenz zur Auftragswertschätzung ergibt sich aufgrund des noch abzuschließenden Servicevertrages.
Ein Vor-Ort-Termin ist zwingend erforderlich für die Teilnahme am Vergabeverfahren.(Terminanfragen sind über die Vergabeplattform zu stellen.)
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
IMMB
Leipziger Str. 44
39120 Magdeburg
Beschaffung einer Bakteriologischen Laborautomatisierung
Ziel: Automatisierung der Arbeitsabläufe im Labor
In den Anlagen B-03 Leistungsbeschreibung und B-04 Leistungsverzeichnis ist die Beschaffung ausführlich beschrieben, daher verweisen wir auf diese Dokumente.
Wichtung: Preis (35%), Leistung (55%) und Servicevertrag (10%)
Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt ausschließlich über diese Vergabeplattform. Für die Sicherstellung des Erhalts und Berücksichtigung vertragsrelevanter Informationen muss der Bieter sich auf dieser Vergabeplattform kostenfrei registrieren. Sofern der Bieter sich nicht registriert oder diese Inhalte nicht bei der Angebotsabgabe berücksichtigt hat, muss sein Angebot ausgeschlossen werden.
1. Bescheinigung Gewerbean- bzw. -ummeldung, Gewerbeerlaubnis
2. Eintragung im Berufs-und Handelsregister
Alle Nachweise sind in deutscher Sprache zu erbringen.
Eine aktuelle Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen - Anhalt oder anderer Bundesländer ersetzt die Einzelnachweise.
Der Bieter bestätigt, dass der Hersteller der Produkte die Produkthaftung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlos übernimmt und ausreichend versichert ist. Die entsprechende Versicherungspolice muss beigefügt werden.
A-01 Checkliste zu den Vergabeunterlagen
A-03 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
A-04 Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen
A-05 Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen UKMD
A-06 Formblatt der Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix
A-07 Formblatt Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren
A-08 Checkliste für DV-System bei Anschluss
B-02 Eignungskriterien
B-03 Leistungsbeschreibung
B-04 Leistungsverzeichnis
B-05 Angebotsschreiben e-Vergabe-Plattform
B-06 Angebotsspezifikation des Bieters
B-08 Formblatt Angebotsschreiben UKMD
B-09 Besondere Vertragsbedigungen
B-10 Formblatt Eigenerklärung zum Unternehmen und Referenzen
B-11 Erfassungsbogen Medizinproduktegesetz
B-12 Erfassungsbogen PC-Sicherheit im Netz
B-13 Vertraulichkeitsvereinbarung
B-14 Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Abschluss erst nach Zuschlagserteilung)
C-01 Ergänzende Vertragsbedingungen
C-02 Angaben zum Bewerber / Bieter
C-03 Bewerbererklärung-EU nach EU-Vergaberichtlinie 2004/148/EG
C-04 Eigenerklärung_5k-Sanktions-VO
C-05 Eigenerklärung_Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
(Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)"
C-06 Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz
(Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)"
C-07 Eigenerklärung ILO
(Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)"
C-08 Eigenerklärung Ausschlussgründe
C-09 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
C-10 Bescheinigung oder Zertifikat Qualitätssicherungsverfahren (z.B. ISO 9001)
siehe III.1.2
A-01 Checkliste zu den Vergabeunterlagen und Ausschreibungsunterlagen
B-02 Eignungskriterien
Minimum level(s) of standards possibly required:Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten gleichartigen Leistungen,
mit vergleichbaren Auftraggebern unter Angabe der Ansprechpartner.
(Angabe von mind. 3 Referenzen im deutschsprachigem Raum erforderlich)
siehe III.1.2
A-01 Checkliste zu den Vergabeunterlagen und Ausschreibungsunterlagen
B-02 Eignungskriterien
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Geschäftsbereich Zentraler Einkauf
Haus 33
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
Die Kommunikation mit den Bietern erfolgt ausschließlich über diese Vergabeplattform. Für die Sicherstellung des Erhalts und Berücksichtigung vertragsrelevanter Informationen muss der Bieter sich auf dieser Vergabeplattform kostenfrei registrieren. Sofern der Bieter sich nicht registriert oder diese Inhalte nicht bei der Angebotsabgabe berücksichtigt hat, muss sein Angebot ausgeschlossen werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten derUnternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten derUnternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.