Architectural, engineering and planning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46789734) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (Bukr 76) Номер конкурса: 46789734 Дата публикации: 06-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Bauüberwachung Str 5220 Aschaffenburg–Miltenberg - barrierefreien Umbau des Bf Obernburg-Elsenfeld
Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI68296Bauüberwachung Strecke 5220 Aschaffenburg–Miltenberg - barrierefreien Umbau des Bf Obernburg-Elsenfeld
Bei der Wertung wird die wirtschaftlichste Gesamtvergabesumme über alle Lose herangezogen. Dabei ist jegliche Loskombination möglich
Grundleistungen BÜW inkl. Sicherung, bauaufsichtliche Leistungen und Leistungen nach BaustellV
Los-Nr.: 1Obernburg-Elsenfeld
Grundleistungen BÜW inkl. Sicherung, bauaufsichtliche Leistungen und Leistungen nach BaustellV
Die Maßnahme liegt im Markt Elsenfeld, der dem unterfränkischen Landkreis Miltenberg zugehörig ist.
Der Bahnhof Obernburg-Elsenfeld (Unterfranken, Bayern) befindet sich im Streckennetz der DB Netz AG auf der Strecke 5220 bei km 18,5 in dem Streckenabschnitt zwischen Aschaffenburg und Miltenberg. Hierbei handelt es sich um eine eingleisige, nicht elektrifizierte Hauptbahn, die nicht dem konventionellen Transeuropäischen Eisenbahnnetz (TEN) angehört. Gemäß VzG der Strecke 5220 beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf dem durchgehenden Streckengleis (Gl. 202) 120 km/h.
Der Umbau des Bfs Obernburg-Elsenfeld erfolgt in zwei Bauphasen sowie vorheriger Baufeldfreimachung beginnend mit der ersten Bauphase mit dem Südabschnitt des Mittelbahnsteigs inkl. Aufzugsschacht und Zugang West. In der zweiten Bauphase nach Nutzungsaufnahme des Südabschnitts wird der Nordabschnitt des Mittelbahnsteigs erneuert und eingekürzt. Vor Beginn der Bauphase 1 sind neue Kabelschächte inkl. Leerrohren für Kabelumverlegungen zur Baufeldfreimachung im Bereich des neuen Aufzugsschachts während der Bauphase 0 durchzuführen.
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 1.1 Los 1+2+3
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2 Los 1
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3 Los 1+2+3
- Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase) gemäß Anlage 1.4 Los 1
- Bauvertragliche fachtechnische Leistungen TA-Gebäude gemäß Anlage 1.6 Los 1
- Abfallmanagement gemäß Anlage 1.7 Los 1
- Leistungen bei der Baubetriebsplanung gemäß Anlage 1.8 Los 1
- Vermessungstechnische Leistungen der BÜW gemäß Anlage 1.14 Los 1
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- Fahrbahn
- konstruktiver Ingenieurbau
- sonstige elektrotechnische Anlagen
- Leit- und Sicherungstechnik
- TA-Gebäude
- Abbrucharbeiten und Entsorgung
- Verbauten und Grundwasserhaltung
- Umweltfachliche BÜW inkl. Kompensationsmaßnahmen
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Bauüberwachung Bahn LST
Los-Nr.: 2Obernburg-Elsenfeld
Bauüberwachung Bahn LST
Grundleistungen BÜW inkl. Sicherung, bauaufsichtliche Leistungen und Leistungen nach BaustellV
Die Maßnahme liegt im Markt Elsenfeld, der dem unterfränkischen Landkreis Miltenberg zugehörig ist.
Der Bahnhof Obernburg-Elsenfeld (Unterfranken, Bayern) befindet sich im Streckennetz der DB Netz AG auf der Strecke 5220 bei km 18,5 in dem Streckenabschnitt zwischen Aschaffenburg und Miltenberg. Hierbei handelt es sich um eine eingleisige, nicht elektrifizierte Hauptbahn, die nicht dem konventionellen Transeuropäischen Eisenbahnnetz (TEN) angehört. Gemäß VzG der Strecke 5220 beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf dem durchgehenden Streckengleis (Gl. 202) 120 km/h.
Der Umbau des Bfs Obernburg-Elsenfeld erfolgt in zwei Bauphasen sowie vorheriger Baufeldfreimachung beginnend mit der ersten Bauphase mit dem Südabschnitt des Mittelbahnsteigs inkl. Aufzugsschacht und Zugang West. In der zweiten Bauphase nach Nutzungsaufnahme des Südabschnitts wird der Nordabschnitt des Mittelbahnsteigs erneuert und eingekürzt. Vor Beginn der Bauphase 1 sind neue Kabelschächte inkl. Leerrohren für Kabelumverlegungen zur Baufeldfreimachung im Bereich des neuen Aufzugsschachts während der Bauphase 0 durchzuführen.
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 1.1 Los 1+2+3
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3 Los 1+2+3
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- Fahrbahn
- konstruktiver Ingenieurbau
- sonstige elektrotechnische Anlagen
- Leit- und Sicherungstechnik
- TA-Gebäude
- Abbrucharbeiten und Entsorgung
- Verbauten und Grundwasserhaltung
- Umweltfachliche BÜW inkl. Kompensationsmaßnahmen
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Bauüberwachung Bahn TK
Los-Nr.: 3Obernburg-Elsenfeld
Bauüberwachung Bahn TK
Grundleistungen BÜW inkl. Sicherung, bauaufsichtliche Leistungen und Leistungen nach BaustellV
Die Maßnahme liegt im Markt Elsenfeld, der dem unterfränkischen Landkreis Miltenberg zugehörig ist.
Der Bahnhof Obernburg-Elsenfeld (Unterfranken, Bayern) befindet sich im Streckennetz der DB Netz AG auf der Strecke 5220 bei km 18,5 in dem Streckenabschnitt zwischen Aschaffenburg und Miltenberg. Hierbei handelt es sich um eine eingleisige, nicht elektrifizierte Hauptbahn, die nicht dem konventionellen Transeuropäischen Eisenbahnnetz (TEN) angehört. Gemäß VzG der Strecke 5220 beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf dem durchgehenden Streckengleis (Gl. 202) 120 km/h.
Der Umbau des Bfs Obernburg-Elsenfeld erfolgt in zwei Bauphasen sowie vorheriger Baufeldfreimachung beginnend mit der ersten Bauphase mit dem Südabschnitt des Mittelbahnsteigs inkl. Aufzugsschacht und Zugang West. In der zweiten Bauphase nach Nutzungsaufnahme des Südabschnitts wird der Nordabschnitt des Mittelbahnsteigs erneuert und eingekürzt. Vor Beginn der Bauphase 1 sind neue Kabelschächte inkl. Leerrohren für Kabelumverlegungen zur Baufeldfreimachung im Bereich des neuen Aufzugsschachts während der Bauphase 0 durchzuführen.
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 1.1 Los 1+2+3
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3 Los 1+2+3
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- Fahrbahn
- konstruktiver Ingenieurbau
- sonstige elektrotechnische Anlagen
- Leit- und Sicherungstechnik
- TA-Gebäude
- Abbrucharbeiten und Entsorgung
- Verbauten und Grundwasserhaltung
- Umweltfachliche BÜW inkl. Kompensationsmaßnahmen
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Umweltfachliche Bauüberwachung
Los-Nr.: 4Obernburg-Elsenfeld
Umweltfachliche Bauüberwachung
Grundleistungen BÜW inkl. Sicherung, bauaufsichtliche Leistungen und Leistungen nach BaustellV
Die Maßnahme liegt im Markt Elsenfeld, der dem unterfränkischen Landkreis Miltenberg zugehörig ist.
Der Bahnhof Obernburg-Elsenfeld (Unterfranken, Bayern) befindet sich im Streckennetz der DB Netz AG auf der Strecke 5220 bei km 18,5 in dem Streckenabschnitt zwischen Aschaffenburg und Miltenberg. Hierbei handelt es sich um eine eingleisige, nicht elektrifizierte Hauptbahn, die nicht dem konventionellen Transeuropäischen Eisenbahnnetz (TEN) angehört. Gemäß VzG der Strecke 5220 beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf dem durchgehenden Streckengleis (Gl. 202) 120 km/h.
Der Umbau des Bfs Obernburg-Elsenfeld erfolgt in zwei Bauphasen sowie vorheriger Baufeldfreimachung beginnend mit der ersten Bauphase mit dem Südabschnitt des Mittelbahnsteigs inkl. Aufzugsschacht und Zugang West. In der zweiten Bauphase nach Nutzungsaufnahme des Südabschnitts wird der Nordabschnitt des Mittelbahnsteigs erneuert und eingekürzt. Vor Beginn der Bauphase 1 sind neue Kabelschächte inkl. Leerrohren für Kabelumverlegungen zur Baufeldfreimachung im Bereich des neuen Aufzugsschachts während der Bauphase 0 durchzuführen.
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 1.1
- Umweltfachliche BÜW gemäß Anlage 1.11 Los 4
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- Fahrbahn
- konstruktiver Ingenieurbau
- sonstige elektrotechnische Anlagen
- Leit- und Sicherungstechnik
- TA-Gebäude
- Abbrucharbeiten und Entsorgung
- Verbauten und Grundwasserhaltung
- Umweltfachliche BÜW inkl. Kompensationsmaßnahmen
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Geotechnische Bauüberwachung
Los-Nr.: 5Obernburg-Elsenfeld
Geotechnische Bauüberwachung
Die Maßnahme liegt im Markt Elsenfeld, der dem unterfränkischen Landkreis Miltenberg zugehörig ist.
Der Bahnhof Obernburg-Elsenfeld (Unterfranken, Bayern) befindet sich im Streckennetz der DB Netz AG auf der Strecke 5220 bei km 18,5 in dem Streckenabschnitt zwischen Aschaffenburg und Miltenberg. Hierbei handelt es sich um eine eingleisige, nicht elektrifizierte Hauptbahn, die nicht dem konventionellen Transeuropäischen Eisenbahnnetz (TEN) angehört. Gemäß VzG der Strecke 5220 beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf dem durchgehenden Streckengleis (Gl. 202) 120 km/h.
Der Umbau des Bfs Obernburg-Elsenfeld erfolgt in zwei Bauphasen sowie vorheriger Baufeldfreimachung beginnend mit der ersten Bauphase mit dem Südabschnitt des Mittelbahnsteigs inkl. Aufzugsschacht und Zugang West. In der zweiten Bauphase nach Nutzungsaufnahme des Südabschnitts wird der Nordabschnitt des Mittelbahnsteigs erneuert und eingekürzt. Vor Beginn der Bauphase 1 sind neue Kabelschächte inkl. Leerrohren für Kabelumverlegungen zur Baufeldfreimachung im Bereich des neuen Aufzugsschachts während der Bauphase 0 durchzuführen.
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 1.1
- Umweltfachliche BÜW gemäß Anlage 1.11 Los 4
Die Überwachungstätigkeit umfasst folgende technische Fachgebiete:
- Fahrbahn
- konstruktiver Ingenieurbau
- sonstige elektrotechnische Anlagen
- Leit- und Sicherungstechnik
- TA-Gebäude
- Abbrucharbeiten und Entsorgung
- Verbauten und Grundwasserhaltung
- Umweltfachliche BÜW inkl. Kompensationsmaßnahmen
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
- Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, nach Fachbereichen gegliedert
geforderte Mindestanzahl an Mitarbeitern in folgenden projektrelevanten Fachbereichen:
Los 1 BÜB Ob/KIB: 2 Mitarbeiter
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
- Nachweis über eine vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Bauüberwachungsleistungen für den barrierefreie Ausbau eines Bahnhofs (im Bereich der Eisenbahninfrastruktur) inkl.
• Rampenbauwerk oder
• Neuerrichtung eines Aufzugsschachtes
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Gemäß den Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.Leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau (Los 1)
--Fachbauüberwacher Oberbau (Los 1)
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) (Los 1, 2 und 3)
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.