Sanitary fixture installation work (Германия - Тендер #46789452) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Seelze - 21.1 Innere Verwaltung - Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 46789452 Дата публикации: 06-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sanitärtechnische Installationen - Umbau und Erweiterung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule in Seelze
Reference number: 33.1/BBG/06/2023Sanitärtechnische Installationen
Stadt Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze Bertolt-Brecht-Gesamtschule
Humboldtstraße 14, 30926 Seelze
Für die Maßnahme "Umbau und Erweiterung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule in Seelze" werden sanitärtechnische Installationen benötigt.
Die Stadt Seelze beabsichtigt die Erweiterung und den Umbau der Bertolt-Brecht-Gesamtschule in Seelze. Geplant ist ein Erweiterungsbau als Neubau, bestehend aus einem 4-geschossigen Baukörpern (Bauteil A). In den Gebäudetrakten B, C, D, E werden Umbaumaßnahmen vorgenommen, ebenso im Bauteil H, einem ehemaligen Kioskgebäude.
Die bestehende Sporthalle, Bauteil F, erhält einen Anbau (1-Feld-Sporthalle). Der Gebäudekomplex befindet sich an einer befestigten Straße und ist verkehrstechnisch gut zu erreichen. Installation aller nachfolgenden Positionen gemäß DIN EN 62305-1-4 VDE 0185-305 Teil 1-4 sowie DIN 18014 unter Berücksichtigung der Gebäudefundamente.
Das Grundstück ist eben und weist geringes Gefälle auf. Die Zufahrt erfolgt von Norden aus der Grand-Couronne-Allee über den Zuweg zur Kristall-Therme. Eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten wird empfohlen.
Auf dem Baugrundstück ist eine Bodenbeprobung mit dem Ergebnis der Schadstofffreiheit durchgeführt worden. Es wird von Kampfmittelfreiheit ausgegangen, da das Grundstück nicht in einem Abwurfgebiet liegt.
Leistungsumfang dieses Leistungsverzeichnisses: Entwässerungs-Kanalarbeiten im Außenbereich, Trinkwasserversorgung
Wichtiger Hinweis zu den Ausführungsfristen:
1. Bauabschnitt, Bauteil A inkl. Umbau Trakt B und H:
Beginn der Arbeiten 06. KW 2024
Ende der Arbeiten 18. KW 2025
Baubeginn der gesamten Baumaßnahmen: März 2023
Gesamtfertigstellung der Baumaßnahmen: voraussichtlich Ende April 2025
Siehe "Anlage_Ausführungstermine_Sanitär.pdf"
Nähere Informationen und Einzelheiten können dem Leistungsverzeichnis, sowie den weiteren Vergabeunterlagen entnommen werden.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (in Abhängigkeit zur Unternehmensform)
- Aktueller Nachweis zur Eintragung in ein Berufsregister (Handwerksrolle, HWK, IHK, LWK etc.)
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124) oder alternativ Angabe einer Präqualifizierungsnummer (PQ) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Krankenkasse(n) (KK),
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (BG),
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt, nicht älter als 12 Monate
- Gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen des Finanzamtes
- Gültiger Nachweis einer (Berufs-)Haftpflichtversicherung (Deckungsummen beachten)
- Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestentgelts (§ 4 Abs. 1 NTVergG)
- Eigenerklärung_Russlandsanktionen_EU
- wenn die Möglichkeit besteht: Das Angebot zusätzlich als GAEB-Datei (Format: D84/P84/X84) abgeben
Auf gesondertes Verlangen mit Auftragsvergabe:
- Vertragserfüllungsbürgschaft (VHB Formblatt 421)
- Mängelansprüchebürgschaft (VHB Formblatt 422)
Ob ein NU beauftragt werden soll oder nicht, bitte auf dem Formblatt "VHB 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen", sowie auf dem Angebotsschreiben (Formblatt VHB 213 unter der Ziffer 7) angeben. Folgende Nachweise sind von jedem Nachunternehmer auszufüllen bzw. einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124) oder alternativ Angabe einer Präqualifizierungsnummer (PQ) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestentgelts (§ 4 Abs. 1 NTVergG)
- Eigenerklärung_Russlandsanktionen_EU
Minimum level(s) of standards possibly required:Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind:
- drei Referenznachweise der letzten fünf Kalenderjahre entsprechend den Angaben des Formblattes VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder der Präqualifizierung vorzulegen (z.B. anhand des Formblattes VHB 444).
- Zahlung eines Mindestentgelts gemäß § 4 Abs. 1 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz
- Abschlags- und Schlusszahlungen nach der VOB/B
- Stundenlohnarbeiten: Ja, Begründung: für unvorhergesehene Arbeiten in geringem
Umfang bei Umbauarbeiten
- Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B):
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
- Sicherheitsleistung für Mängelansprüche:
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Im Zuschlagsfall ist der Abschluss folgender Deckungssummen für die Haftpflichtversicherung nachzuweisen:
Die Mindestdeckungssumme für Personenschäden muss 3 Mio. Euro betragen und zweifach maximiert pro Jahr zur Verfügung stehen, mithin muss eine maximale Deckungssumme je Versicherungsjahr von 6 Mio. Euro (oder höher) zur Verfügung stehen.
Die Mindestdeckungssumme für Sach-/und Vermögensschäden muss 2 Mio. Euro betragen und zweifach maximiert pro Jahr zur Verfügung stehen, mithin muss eine maximale Deckungssumme je Versicherungsjahr von 4 Mio. Euro (oder höher) zur Verfügung stehen.
Rathaus Seelze, Rathausplatz 1, 30926 Seelze
Information about authorised persons and opening procedure:Die Submission ist nicht öffentlich.
Das Submissionsergebnis wird umgehend per DTVP an Sie übermittelt.
Die Submission ist nicht öffentlich.
Das Submissionsergebnis wird umgehend per DTVP an Sie übermittelt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung