Research laboratory services (Германия - Тендер #46789062) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Deutsche Diabetes Forschungsgesellschaft e. V. Номер конкурса: 46789062 Дата публикации: 06-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutsche Diabetes-Forschungsgesellschaft e.V. - Messung von Biomarkern 2023
Reference number: DDZ - Biomarker 2023Das DDZ beabsichtigt die Beschaffung von Messdienstleistungen im Rahmen einer Studie. Gegenstand des Auftrags ist die Messung von Biomarkern in 9680 Serumproben aus fünf Kohorten in separaten Batches mit dem folgenden Kit: Olink Target 96 Inflammation.
Die Serumproben werden vom Auftaggeber und weiteren Forschungseinrichtungen, die bei der Studie mit dem Auftraggeber zusammenarbeiten, an den Auftragnehmer gesendet. Die vollständige Messung hat innerhalb von drei Monaten zu erfolgen.
Die Messungen erfolgen im Labor des Auftragnehmers
siehe Kurzbeschreibung
Forschungsförderung EU
Mit dem Angebot sind einzureichen:
(1) Eigenerklärung Auschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck in den Vergabeunterlagen)
(2) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (EU-Sanktionspaket)
Mit dem Angebot sind von dem Bieter einzureichen:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Mit dem Angebot sind von dem Bieter einzureichen:
(1) Eigenerklärung über in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen über die Messung von Biomarkern mit dem Kit Olink(R) Target 96 Inflammation Panels mit Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung, der Anzahl der Proben und des Auftraggebers. Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens 3 Projekte über die Messung von Biomarkern mit dem genannten Kit mit jeweils mindestens 3.000 Proben erfolgreich durchgeführt hat (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
Minimum level(s) of standards possibly required:zu (1)
Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens 3 Projekte über die Messung von Biomarkern mit dem genannten Kit mit jeweils mindestens 3.000 Proben erfolgreich durchgeführt hat (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
siehe Vergabeunterlagen, insb. TVgG-NRW
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o. g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen
Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV61DR
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensunzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensunzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.