Architectural and related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46788272) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH Номер конкурса: 46788272 Дата публикации: 06-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Generalplanerleistungen Interim Oper der Zukunft Düsseldorf
Referenznummer der Bekanntmachung: 20230926_IPM_OPI_GP_DdorfDer Auftraggeber beabsichtigt, vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung, Generalplanerleistungen für den Interimsbau der Oper der Zukunft einschließlich aller erforderlichen Frei- und Außenlagen stufenweise zu vergeben. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen insbesondere folgende Leistungsbilder:
- Gebäude und Innenräume
- Freianlagen
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung
- Anlagengruppe 1-8 und zusätzlich bühnentechnische Anlagen
- Bauphysik
- Wärmeschutz und Energiebilanzierung
- Bauakustik
- Raumakustik
- Brandschutz
Düsseldorf
Der Auftraggeber ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf und wurde von dieser stufenweise mit Planung und Bau einer Interimsspielstätte für die Düsseldorfer Oper beauftragt. Das zu errichtende Gebäude soll die Düsseldorfer Oper mitsamt Ballett, Ensemble und Werkstätten spielfähig halten, in der an dem Standort Heinrich-Heine-Allee die bestehende Oper abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird.
Der finale Standort der Interimsspielstätte und damit die Vorgabe, ob es sich um einen Umbau oder einen Neubau handelt wird, steht derzeit noch nicht fest. Der Auftraggeber hält aktuell jedoch einen Umbau für wahrscheinlicher. Sollte dies nicht möglich sein, kommt auch ein höchst funktionaler Neubau (ohne gesteigerte Anforderungen an die Architektur) in Betracht.
Das Vorhaben "Opern-Interim" ist zeitlich äußerst anspruchsvoll: Nach derzeitiger Planung muss die Intersimsspielstätte bis Mitte 2028 bezugsfertig sein. Dies setzt einen Baubeginn im Sommer 2026 voraus. Um diesen Zeitplan zu halten, muss der Bauantrag bis Anfang 2025 eingereicht sein.
Für den Opern- und Ballettbetrieb ist im Saal ein Platzangebot für rd. 900 bis 1000 Besucher zu schaffen, es wird für die Spielstätte eine Nutzfläche von rd. 11.000 m² benötigt, für Werkstätten und andere Arbeitsplätze noch einmal rd. 1.200 m² sowie entsprechende Rangier- und Anlieferungsaußenflächen für die Logistik.
Die essenziellen und unabdingbaren Bestandteile einer Interimsspielstätte für einen Opernbetrieb sind:
- bestimmte Bühnenmaße als Grundmaß für Übernahme von bestehenden Repertoireproduktionen,
- Hauptbühne, Seitenbühnen sowie ein Bühnenturm mit einer gewissen Höhe von ca. 20 Meter mit einer Portalbrücke,
- eine ausgefeilte zeitgemäße Bühnentechnik
- ein Orchestergraben für ca. 80 Musiker*innen mit Andienungsmöglichkeiten;
- Bühnenboden mit Anforderungen für Ballettaufführungen
- eine exzellente Akustik geeignet für Sänger*innen und Orchester;
- barrierefreie zugängliche Funktionsbereiche
Für die Interimsspielstätte wird aktuell eine Machbarkeitsstudie unter Berücksichtigung des zu realisierenden Raum- und Funktionsprogramm angefertigt. Als Ergebnis der Machbarkeitsuntersuchung kann ein Neubau aber auch ein Umbau mit Erweiterung eines Bestandsgebäudes stehen.
Diese Machbarkeitsstudie ist zunächst durch den Generalplaner in den aufgeführten Fachplanungsbereichen der Leistungsphasen 1-2 HOAI nachzuführen, mit der eigenen Planung zu synchronisieren und in Gänze dem AG erneut zur Abstimmung vorzulegen. Insbesondere die brandschutztechnische Genehmigungsfähigkeit ist behördlich vorabzustimmen. Zudem ist eine zügige und gründliche interne Abstimmung mit den Fachdisziplinen (Bauphysik, Raumakustik, Bühnentechnik, Tragwerksplanung etc.) erforderlich. Sodann ist die Leistungsphase 3 HOAI einschließlich aller Fachplanerleistungen zu erbringen und dem AG zur Abstimmung vorzulegen.
Der AG holt sodann einen Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss auf Grundlage dieser Planung ein. Die Leistungsphasen 4-8 HOAI werden zunächst nur optional getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen und abhängig von der Beschlusslage, abgerufen. Zunächst ist nur die erste Beauftragungsstufe (LP 1-3) vorgesehen. Dabei besteht kein Anspruch auf Abruf der weiteren Beauftragungsstufen.
Die Leistungsphasen 4, 5 und 6 der HOAI-Leistungsbilder Gebäude und Innenräume (Architektur), ggf. Freianlagen, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung einschl. der Zuarbeit von Sonderfachleuten wie bspw. Brandschutzgutachter etc. sind - aufgrund der Terminzwänge - nach Beauftragung parallel zu bearbeiten. Der Generalplaner muss hierzu eine ausreichend große Anzahl an Mitarbeitern vorhalten.
Es ist geplant, die Bauleistungen auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Leitdetails an einen oder mehrere Generalunternehmer zu vergeben. Die Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung und die Begleitung des Vergabeverfahrens obliegt dem Generalplaner. Die Erstellung der ergänzenden LPH 5 erfolgt nach derzeitiger Planung durch den Generalunternehmer. Dem Generalplaner kommt in der Leistungsphase 8 die Prüfung der Werk- und Montageplanung des GU auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu. Zudem übernimmt der Generalplaner die Qualitätssicherung der Ausführungsleistungen des Generalunternehmers.
Nähere Informationen zu der zu erbringenden Leistung sind der Anlage zu entnehmen.
Aufgrund der Komplexität der Leistung kann es zu Vertragsverlängerungen kommen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die 5 aus seiner Sicht am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen:
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking).
Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen:
Der Auftraggeber bewertet die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeit) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) in einem Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde). Maßgeblich sind die unter Ziffer III.1.2) bzw. Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Dabei gilt: Je größer der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielte Umsatz, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer II.2.4) und Ziffer III.1.3) genannten Merkmalen/Besonderheiten. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der genannten Merkmale/Besonderheiten umfasst.
Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.
Die Leistungsphasen 4 - 8 HOAI werden zunächst nur optional beauftragt und im Folgenden abhängig von z.B. der Beschlusslage stufenweise abgerufen.
Diese stufenweise Beauftragung behält sich der Auftraggeber bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren)
c) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer / Zusammenschluss als Bewerbergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will und welches Unternehmen die nachfolgend genannten Leistungs- und/oder Teilleistungsbereiche im Auftragsfall erbringen wird:
A) Objektplanung / Theaterfachplanung
B) Freianlagenplanung
C) Tragwerksplanung
D) Fachplanung Technische Gebäudeausstattung (incl. Bühnentechnik)
E) Ingenieurbauwerke
F) Brandschutzberatung und -planung
G) Fachplanung Bauphysik
H) Fachplanung Barrierefreiheit
d) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
a) Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre; daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 4.000.000 Euro erwirtschaftet hat. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, alternativ eine Bau-Kombi-Versicherung abzuschließen.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich in den abgefragten Leistungsbereichen beschäftigte Arbeitskräfte (eigenes Personal, nicht Verwaltungskräfte); daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jeweils durchschnittlich mindestens 20 Arbeitskräfte beschäftigt hat. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
b) Detaillierte Darstellung von Referenzen der vom Bewerber erbrachten Leistungen (Referenzprojekte), möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume der Referenzen in den letzten 10 Jahren, die mit den hier zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind. Der Auftraggeber wird insbesondere die 5 aus seiner Sicht am besten geeigneten Referenzen berücksichtigen. In Summe sollten die Referenzprojekte den folgenden Kriterien genügen:
- Geplante und realisierte Spiel- und/oder Versammlungsstätten sowie vergleichbare Einrichtungen mit komplexer technischer Gebäudeausrüstung; erbrachte Leistungen mindestens Lph 1-7;
- Bei mindestens einem Projekt sollte es sich um eine kulturelle Einrichtung handeln.
- Bei einem Projekt sollte das Bauvolumen mindestens 50 Mio EUR netto (KG 200-600) betragen.
- Bei einem Projekt soll die Tätigkeit als Generalplaner nachgewiesen werden.
- Bei einem Projekt soll die Bauleistung an einen Generalunternehmer aufgrund einer funktionalen Leistungsbeschreibung vergeben worden sein.
Es werden ausschließlich Projekte gewertet, bei denen die Leistungsphase 7 abgeschlossen ist.
Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden, insoweit dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.