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Evaluation consultancy services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46787843)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Номер конкурса: 46787843
Дата публикации: 06-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023100220231102 12:00Ministry or any other national or federal authorityContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesministerium für Bildung und Forschung
      Kapelle-Ufer 1
      Berlin
      10117
      Germany
      E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540233
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540233

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Wissenschaftliches Begleitvorhaben zur Förderrichtlinie „DATIpilot Fördern und Lernen, ein Experimentierraum im Umfeld der DATI“ - 360°Monitoring

        Referenznummer der Bekanntmachung: 04513/1/19(2023)
      2. CPV-Code Hauptteil:
        79419000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand des Auftrags ist eine umfassende analytische und unterstützende Begleitung für die Förderrichtlinie „DATIpilot - Fördern und Lernen, ein Experimentierraum im Umfeld der DATI“, die am 12.7.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Ziel des Auftrags ist im Sinne einer begleitenden Evaluation, Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Förderrichtlinie anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren auf Basis der Erkenntnisse des Auftrags zu erfassen und zu bewerten. Ebenso soll eine Analyse durchgeführt werden, inwieweit durch den Einsatz vereinfachter und neuartiger Verfahrens- und Förderansätze, Transfer- und Innovationsaktivitäten für diverse Zielgruppen erleichtert und beschleunigt werden können. Weiterhin sollen Erkenntnissen darüber generiert werden, welche wesentlichen Transferhemmnisse in der deutschen Forschungs- und Innovationslandschaft bestehen. Zudem soll ein bedarfsorientiertes Unterstützungsangebot für die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger im Kontext eines ko-kreativen Lernansatzes entwickelt und dieses wiederum wissenschaftlich evaluiert werden. Alle Arbeitsschritte sollen eng mit dem Auftraggeber abgestimmt werden und über Ergebnistransfer diversen Zielgruppen in unterschiedlichen Formaten zur Verfügung gestellt werden.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Konzept für das Monitoring und die begleitende Evaluation / Gewichtung: 30
        Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Unterstützung der Zuwendungsempfänger / Gewichtung: 20
        Preis - Gewichtung: 50
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-02-01
        Ende: 2029-01-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Verlängerungsoption um ein Jahr bis zum 31.01.2030.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540233&criteriaId=32884

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen WirtschaftsteilnehmerBei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

      Die Laufzeit von fünf Jahren mit einem Jahr Verlängerungsoption begründet sich gem. § 21 Abs. 6 VgV wie folgt: Es handelt sich bei dem Auftrag um ein einheitliches Gesamtvorgehen, in dem die Pauschalleistung im Vordergrund steht. Die Rahmenvereinbarung hat in der Ausschreibung einen untergeordneten Charakter. Sie ist jedoch zwingend notwendig für das Gelingen des Projekts. Zudem muss das Begleitvorhaben synchron zur Richtlinie erfolgen. Die Erkenntnisse aus dem Begleitvorhaben sind aufgrund des experimentellen und lernenden Charakters der Richtlinie wesentlich für deren Umsetzung und dahingehend, dass die in der Leistungsbeschreibung und in den Bewerbungsbedingungen dargelegten Fragestellungen umfassend beantwortet und Schlussfolgerungen abgeleitet werden können.

    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-02
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-11-13
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-04-01
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben
    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 228-94990
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 228-9499163
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        Vergabeprüfstelle im BMBF
        Heinemannstraße 2
        Bonn
        53175
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53175
        E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach

        Ein-gang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

        vergan-gen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

        Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,

        bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung

        informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung

        erfolgt zehn Ka-lendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen

        Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der

        Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen

        Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend

        gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem

        Auftraggeber

        gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen

        Vergabevorschriften,

        die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen

        spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

        werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

        erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum

        Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

        Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem

        hingewiesen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach

        Ein-gang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

        vergan-gen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

        Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,

        bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung

        informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung

        erfolgt zehn Ka-lendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen

        Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der

        Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen

        Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend

        gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem

        Auftraggeber

        gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen

        Vergabevorschriften,

        die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen

        spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

        werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

        erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum

        Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

        Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem

        hingewiesen.

        Vergabeprüfstelle im BMBF
        Heinemannstr. 2
        Bonn
        53175
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53175
        E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-02

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