Architectural, engineering and planning services (Германия - Тендер #46787828) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt München, Baureferat Номер конкурса: 46787828 Дата публикации: 06-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 nach Par. 53 HOAI, Leistungsphasen 3-9
Reference number: H60b252623Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 nach Par. 53 HOAI, Leistungsphasen 3-9 für den 2. Bauabschnitt (Erweiterungsbau: weitere drei 5-klassige Mittelschul-Lernhauscluster (15 Klassen), Aula mit angeschlossenem Mehrzweckraum, 4 Fachdiensträume, zweiter Werkraum, zweite Schullehrküche, Schülerbibliothek sowie Archiv-, Lager- und Materialräume, Förderzentrum Im Gefilde München
Im Gefilde, 81739 München
Die Landeshauptstadt München plant auf dem Gelände „Im Gefilde“ die Errichtung eines Förderzentrums für geistige Entwicklung als Pavillonanlage für eine Standzeit von mind. 10 Jahren. In einem ersten Bauabschnitt mit Nutzungsaufnahme zum Schuljahresbeginn 2024/2025 wird die bestehende Pavillonanlage Zielstattstraße (bisherige Nutzung als Grundschule) auf das Gelände Im Gefilde umgezogen. Hier ausgeschrieben ist Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 nach Par. 53 HOAI, Leistungsphasen 3-9 für den anschließenden 2. Bauabschnitt mit geplanter Nutzungsaufnahme zum Schuljahresbeginn 2025/2026. Durch diesen 2. Bauabschnitt soll der Bauteil aus BA I um weitere drei 5-klassige Mittelschul-Lernhauscluster (15 Klassen) erweitert werden. Benötigt werden zudem eine Aula mit einem angeschlossenen Mehrzweckraum, 4 Fachdiensträume, ein zweiter Werkraum, eine zweite Schullehrküche, eine Schülerbibliothek sowie Archiv-, Lager- und Materialräume.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3 aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden.
Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wertbar sind und soweit die Höchstzahl an zugelassenen Referenzen nicht überschritten ist.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 3
Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 4
Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 5
Vierte Stufe: Beauftragung der Lph. 6
Fünfte Stufe: Beauftragung der Lph. 7
Sechste Stufe: Beauftragung der Lph. 8
Siebte Stufe: Beauftragung der Lph. 9
Zudem: Optionale Beauftragung besonderer Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI.
Die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. Stufen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Zu II.2.7: Das Ende der Vertragslaufzeit unter Punkt II.2.7 ist der Zeitpunkt, an dem der Schulbetrieb aufgenommen werden muss.
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Versorgungstechnik oder gleichwertig zu erbringen.
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Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen,die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
1. Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto).
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2018 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden:
- Leistungsphasen 3-8 gem. §55 HOAI selbstständig im Referenzzeitraum erbracht
- Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. §53 HOAI selbstständig im Referenzzeitraum erbracht
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
- bei einem Referenzprojekt handelt es sich um eine modulare Systembauweise als Neubau bzw. Erweiterungsbau
- bei einem Referenzprojekt wurde eine hybride Lüftungsanlage geplant und realisiert
- vergleichbare Größenordnung (Kosten der Kostengr. 410 + 420 + 430 + 480 (DIN 276) in Euro brutto)
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Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
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Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 3-8 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Zu II.2.7: Das Ende der Vertragslaufzeit unter Punkt II.2.7 ist der Zeitpunkt, an dem der Schulbetrieb aufgenommen werden muss.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
LHM, Baureferat, Verwaltung und Recht