Architectural, engineering and planning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46787704) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Deutsche Bahn AG und deren verbundene Unternehmen vertreten durch den Bereich Beschaffung Infrastruktur Номер конкурса: 46787704 Дата публикации: 06-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2023/S 193-601262
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Architekten- und Ingenieurleistungen; Planungs- und Bauüberwachungsleistungen.
Architekten- und Ingenieurleistungen – Planungsleistungen voraussichtlich 800 000 000 EUR, Bauüberwachungsleistungen voraussichtlich 600 000 000 EUR.
Architekten- und Ingenieurleistungen – Planungsleistungen voraussichtlich 800 000 000 EUR, Bauüberwachungsleistungen voraussichtlich 600 000 000 EUR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl.§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.