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Houses construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46787677)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Номер конкурса: 46787677
Дата публикации: 06-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023100220231106 09:00Body governed by public lawContract noticeWorksCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
      Fasanenstraße 87
      Berlin
      10623
      Germany
      E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540477
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540477

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Planungs- und Bauleistungen für den Neubau von 11 Mehrfamilienwohnhäusern in modularer Bauweise in der Wohnsiedlung „Düppel“ in Berlin Steglitz-Zehlendorf, VOEK 353-23

        Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 353-23
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45211300
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt die Wohnraumoffensive der Bundesregierung zur Schaffung von zusätzlichem, bezahlbarem Wohnraum zur Entlastung der örtlichen Märkte.

        Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) vergibt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Planungs- und Bauleistungen für den Neubau von 11 Mehrfamilienwohnhäusern in modularer Bauweise in der Wohnsiedlung „Düppel“ in Berlin Steglitz-Zehlendorf

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Wohnsiedlung "Düppel" in Berlin Steglitz-Zehlendorf

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Ausgangssituation:

        Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt die Wohnraumoffensive der Bundesregierung zur Schaffung von zusätzlichen, bezahlbaren Wohnraum zur Entlastung der örtlichen Märkte.

        Auf den folgenden Grundstücken der Gemarkung Düppel sollen durch einen Totalunternehmer in Ergänzung einer bestehenden Wohnanlage insgesamt 11 Mehrfamilienwohnhäuser mit ca. 170 WE in modularer und serieller Bauweise errichtet werden. Ein Bauvorbescheid mit Datum vom 09.06.2021 und dem Aktenzeichen 1100-2021-163-BWA 121 liegt vor. Die Grundstücke befinden sich im Bereich der folgend benannten Grundstücke und Straßen:

        Gebäude 2.2 und 2.3:

        Gemarkung: Düppel; Flur: 2; Flurstück: 585; Baufeld 2, zwischen den Straßen Charles-H.-King-Straße, Lindenthaler Allee, Lissabonallee, Edwin-C.-Diltz-Straße,

        --

        Gebäude 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6:

        Gemarkung: Düppel; Flur: 2; Flurstück: 584; Baufeld 3, zwischen den Straßen Charles-H.-King-Straße, Edwin-C.-Diltz-Straße, Lissabonallee

        --

        Gebäude 5.1, 5.2, 5.3:

        Gemarkung: Düppel; Flur: 2; Flurstücke: 90 und 91; Baufeld 5, zwischen den Straßen Lissabonallee und Am Rohrgarten

        --

        Die Mehrfamilienwohnhäuser sollen unter Berücksichtigung der Ausführungen im vorliegenden „Vorbescheid gemäß der Bauordnung für Berlin und auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) geplant und errichtet werden. Das Projekt soll an einen Totalunternehmer vergeben und bis Ende 2026 realisiert werden. Das Wohnungsbauprojekt wird mit „Düppel“ bezeichnet.

        --

        Leistungsumfang:

        Gegenstand dieser Ausschreibung sind alle erforderlichen Planungs-, Beratungs- und Bauleistungen, die zur kompletten Herstellung funktions- und gebrauchsfähiger, den aktuellen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechender Bauwerke nach den Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibungen erforderlich sind.

        Dies inkludiert alle Planungs- und Objektüberwachungsleistungen der Leistungsphasen 2-8 HOAI nach Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibungen und alle notwendigen Ingenieurleistungen - falls erforderlich inkl. Einholen von benötigten Gutachten- und die Erstellung sämtlicher erforderlicher Nachweise, das Planen und Durchführen der erforderlichen Abbrucharbeiten, aller erforderlichen Gründungs- und Tiefbauarbeiten inkl. Planung, die Rohbau- und Ausbauarbeiten, die Planung und Herstellung von Außenanlagen, alle Erschließungs- und Straßenbauleistungen inkl. Planung sowie alle erforderlichen sonstigen Leistungen zum Erreichen des Werkerfolges und zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften.

        Die Planung des Auftragnehmers ist so zu erstellen, dass die Festlegungen des Bauvorbescheids berücksichtigt werden. Abweichungen können vorgeschlagen werden, sofern diese begründet, qualitäts erhöhend und mit den planungs-, bauordnungs- und denkmalrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.

        Der Leistungsumfang ist in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Anlagenkonvolut 11).

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-05-20
        Ende: 2027-01-25
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        1. Gesamtumsatz (vgl. Anlage 6 zum Verfahrensleitfaden)

        2. Umsatz für vergleichbare Leistungen (vgl. Anlage 6 zum Verfahrensleitfaden)

        3. Unternehmensgröße und -struktur (vgl. Anlage 6 zum Verfahrensleitfaden)

        4. Referenzen Objektplanung Gebäude- und Innenraumplanung (vgl. Anlage 6 zum Verfahrensleitfaden)

        5. Referenz Fachplanung Bauphysik (vgl. Anlage 6 zum Verfahrensleitfaden)

        6. Referenz Fachplanung Technische Ausführung (vgl. Anlage 6 zum Verfahrensleitfaden)

        7. Referenzen Totalunternehmer-Leistung (vgl. Anlage 6 zum Verfahrensleitfaden)

        --

        Die genaue Bewertung mit Punktverteilung und Gewichtung ist der "Anlage 6 - Wertungsmatrix zur Bewerberbegrenzung" zu entnehmen.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. In der ersten Phase findet der öffentliche Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerber auf ihre Eignung anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden (vgl. Verfahrensleitfaden Ziff. 3 und 4)

        --

        In der zweiten Phase - der Angebotsphase - ist geplant, mindestens die drei und bis zu höchstens fünf rangführenden bzw. punktbesten geeigneten Bewerber auf der Grundlage der in der Vergabebekanntmachung dargelegten Kriterien (siehe Abschnitt II.2.9) zur Angebotsabgabe eines Erstangebotes auszuwählen (vgl. Verfahrensleitfaden Ziff. 5.1 - Bewerberbegrenzung) und ggf. zu einer Vergabeverhandlung vor einem Auswahlgremium der Auftraggeberin einzuladen.

        --

        Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 3b Abs. 3 Nr. 7 EU VOB/A). In diesem Fall erfolgt im Anschluss die Auswertung der Erstangebote sowie die Zuschlagsentscheidung auf das wirtschaftlichste Angebot.

        --

        Bei stattfindenden Verhandlungen werden die Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert.

        --

        Nach Abschluss der ersten Angebotswertung entscheidet die Vergabestelle über die Reduzierung der Anzahl der Bieter/iinnen und behält sich somit vor, nur über die Angebote zu verhandeln, die nach Auswertung der Erstangebote aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der Bewertungsmatrix (vgl. Verfahrensleitfaden Ziff. 7.1 / Anlage 7) in die engere Wahl kommen. Die Vergabestelle teilt den Bietern bzw. Bieterinnen ihre Entscheidung schriftlich mit. Derzeit ist geplant, mit allen aufgeforderten Bietern/-innen, Vergabegespräche zu führen.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A vorliegen, nachfolgende Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für den Nachweis der Eignung ist grundsätzlich der als Anlage 1 beigefügte Vordruck „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen und Eignungskritrien mit Mindestanforderungen“ zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Bewerber kann alternativ als vorläufigen Nachweis nach § 6b EU Absatz 1 Satz 2 VOB/A die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach.

        --

        Die Auftraggeberin kann weitergehende Nachweise der Bewerber fordern, sofern er Hinweise auf eine fehlende Eignung hat.

        --

        Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Kann ein Bewerber aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bewerbers und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.

        --

        Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindeststandard definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren.

        --

        Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache erfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

        --

        Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden, müssen aber den Anforderungen der Bewerberauskunft oder der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) entsprechen.

        --

        Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Bewerberauskunft mit Erklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zu Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 2.3 Nachweis hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4.Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und etwaige Nachweise vorzulegen. Es sind die Hinweise für Bewerbergemeinschaften zu beachten (vgl. Seite 1 - Anlage 1 Bewerberauskunft).

        --

        Der Bewerber ist verpflichtet die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anlage 5). Der Bewerber hat ferner für jedes der Unternehmen die vorliegende „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen, Eignungskriterien mit Mindestanforderungen“ mit den Erklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige weitere Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen. Es sind die Hinweise für die Inanspruchnahme fremder Ressourcen zu beachten (vgl. Seite 1 - Anlage 1 Bewerberauskunft).

        --

        In der Bewerberauskunft sind anzugeben (im Vordruck der Vergabeunterlagen Anlage 1 -Bewerberauskunft- enthalten oder durch EEE):

        1. Abgabe Teinahmeantrag/Angebot als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft

        2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort

        2.2 Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit)

        2.3 Der Nachweis der Registereintragung des Inhabers bzw. des Unternehmens sowie im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist mit Teilnahmeantrag einzureichen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt oder in einer Kammer organisiert sein sollte, reicht ein entsprechender ausdrücklicher Hinweis.

        3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:

        - Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,

        - Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft,

        - Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat,

        - Eigenerklärung zu weiteren fakulativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,

        - Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),

        - Eigenerklärung zu Gründen für Nichtausschluss und Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB und § 123 Abs. 4 S. 2 GWB

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540477&criteriaId=32687

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=540477&criteriaId=32688

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Nach Beauftragung des Bieters ist mit dem Vorentwurfsplanung Lph. 2 HOAI der AG‘in drei Varianten in Bezug auf die Fassadengestaltung und ggf. Materialität vorzulegen, die vorzugsweise auf die Gebäudetypen A und B anwendbar sind.

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        Weiteres siehe Vergabeunterlagen - Verfahrensleitfaden

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-06
      Ortszeit: 09:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-05-14
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. In der ersten Phase findet der öffentliche Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerber auf ihre Eignung anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden (vgl. Verfahrensleitfaden Ziff. 3 und 4)

      --

      In der zweiten Phase - der Angebotsphase - ist geplant, mindestens die drei und bis zu höchstens fünf rangführenden bzw. punktbesten geeigneten Bewerber auf der Grundlage der in der Vergabebekanntmachung dargelegten Kriterien (siehe Abschnitt II.2.9) zur Angebotsabgabe eines Erstangebotes auszuwählen (vgl. Verfahrensleitfaden Ziff. 5.1 - Bewerberbegrenzung) und ggf. zu einer Vergabeverhandlung vor einem Auswahlgremium der Auftraggeberin einzuladen.

      --

      Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 3b Abs. 3 Nr. 7 EU VOB/A). In diesem Fall erfolgt im Anschluss die Auswertung der Erstangebote sowie die Zuschlagsentscheidung auf das wirtschaftlichste Angebot.

      --

      Bei stattfindenden Verhandlungen werden die Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert.

      --

      Nach Abschluss der ersten Angebotswertung entscheidet die Vergabestelle über die Reduzierung der Anzahl der Bieter/iinnen und behält sich somit vor, nur über die Angebote zu verhandeln, die nach Auswertung der Erstangebote aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der Bewertungsmatrix (vgl. Verfahrensleitfaden Ziff. 7.1 / Anlage 7) in die engere Wahl kommen. Die Vergabestelle teilt den Bietern bzw. Bieterinnen ihre Entscheidung schriftlich mit. Derzeit ist geplant, mit allen aufgeforderten Bietern/-innen, Vergabegespräche zu führen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 228-94990
        E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 228-9499163
        Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, funktionale Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bewerbern/Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bewerber/Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.

        Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

        § 160 GWB lautet:

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, funktionale Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bewerbern/Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bewerber/Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.

        Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

        § 160 GWB lautet:

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

        Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
        Bonn
        Germany
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-02

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    Импорт - Экспорт по стране Германия

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