Installation of windows (Германия - Тендер #46787665) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH Номер конкурса: 46787665 Дата публикации: 06-10-2023 Сумма контракта: 1 475 711 (Российский рубль) Цена оригинальная: 25 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Dachdecker
Reference number: 1190 DachdeckerDachdeckerarbeiten für die Sanierung der Mittelschule in Cadolzburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
An der Mittelschule Cadolzburg werden im Zuge der energetischen Sanierung und Ertüchtigung des Brandschutzes die Dachflächenfenster in der Pausenhalle ausgetauscht. Die sechs Dachflächenfenster werden ausgebaut und entsorgt. Eingebaut werden zwei RWA-Dachflächenfenster und vier festverglaste Dachfenster. Aufgrund der Fassadendämmung im Dachbereich werden Spenglerarbeiten zum Überdecken der bauseitigen Dämmung notwendig. Das Abdeckblech ist unter das bestehende Tropfblech zu führen und an einer Holzleiste zu befestigen.
Ausführung:
April bis Juni 2024
Angebotsoptionen sind detailliert zu spezifizieren. Der Leistungs- und Angebotsumfang muss vollständig der
Hauptposition entsprechen. Systembedingte Mehrkosten in anderen Angebotspositionen sind einzurechnen.
Digitale Submission - Keine Anwesenheit möglich
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.