Sludge disposal services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46541536) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Abwasserverband am Walzbach Номер конкурса: 46541536 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Klärschlammentsorgung Kläranlagen Weingarten - Abwasserverband am Walzbach
Referenznummer der Bekanntmachung: Klärschlammentsorgung KA WeingartenVerladung, Transport und thermische Entsorgung von Klärschlamm
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Verladung, Transport und thermische Entsorgung
von Klärschlamm
Schlammmenge: ca. 1.750 t/a
TS-Gehalt: ca. 21 - 27 %
Laufzeit: 01.01.2024 – 31.12.2026
Verlängerung um 2 weitere Jahre möglich;
Liste der geforderten Nachweise und Erklärungen siehe Kap. 2 im Leistungsverzeichnis
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.