Canteen services (Германия - Тендер #46541447) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: SachsenEnergie AG Номер конкурса: 46541447 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Bewirtschaftung der Gastronomie der SachsenEnergie AG
Reference number: E43-2023-01SachsenEnergie AG ist ein Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Dresden.
Im Zuge der baulichen Verschmelzung des SachsenEnergie Centers und des City Centers wird ein neues Betriebsrestaurant in der Hauptverwaltung der Sachsen Energie AG implementiert. Der Neubau soll zum Anlass genommen werden, gemeinsam mit einem leistungsstarken Cateringpartner, ein modernes, übergreifendes Gastronomiekonzept in der Mitarbeiterverpflegung der SachsenEnergie AG zu etablieren. Hierfür schreibt die SachsenEnergie AG die Bewirtschaftung der gastronomischen Versorgung für vier Standorte in Dresden aus.
SachsenEnergie AG ist ein Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Dresden.
Im Zuge der baulichen Verschmelzung des SachsenEnergie Centers und des City Centers wird ein neues Betriebsrestaurant in der Hauptverwaltung der Sachsen Energie AG implementiert. Der Neubau soll zum Anlass genommen werden, gemeinsam mit einem leistungsstarken Cateringpartner, ein modernes, übergreifendes Gastronomiekonzept in der Mitarbeiterverpflegung der SachsenEnergie AG zu etablieren. Hierfür schreibt die SachsenEnergie AG die Bewirtschaftung der gastronomischen Versorgung für vier Standorte in Dresden aus.
Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Vertragsjahr (01.07.-30.06. des Folgejahres), sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von neun Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen