Building-cleaning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46541417) | ||
| ||
Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben Номер конкурса: 46541417 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Gebäudereinigung PLH
Referenznummer der Bekanntmachung: ZR3-1133-2023-248-16-BL5Umweltfreundliche Unterhaltsreinigung im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages
Berlin-Mitte
Gegenstand der Leistung sind die Unterhaltsreinigung sowie sonstige Reinigungsleistungen, Sonderreinigungen und die Beseitigung von Schneebrettern und Eisschlag an dem Dienstge-bäude Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages.
Das Paul-Löbe-Haus ist ein sehr großer Gebäudekomplex. Bestimmt ist das rund 200 Meter lange und 102 Meter breite Gebäude vor allem für drei Arbeitsbereiche des Deutschen Bundestages: die Ausschüsse, die Öffentlichkeitsarbeit und die zentrale Besucherbetreuung. Somit werden hohe Anforderungen an das repräsentative Erscheinungsbild gestellt.
Zum Leistungsumfang gehören Büroräume, große Sitzungssäle, gastronomische Bereiche und eine große Veranstaltungshalle. Es ist täglich mit einem Besucherstrom von 4.000 Personen zu rechnen.
Jährlich ist eine Gesamtfläche von 11.371.691,16 m² zu reinigen.
Die detaillierte Aufstellung der Raumarten entnehmen sie bitte Punkt 6.1.1 der Leistungsbeschreibung.
Die Höchstmengen der Reinigungen entsprechen für die Punkte 1.1, 1.3, 1.4.1, 1.4.2, 1.4.3, 1.4.10, 1.4.11 und 1.5 der Preisangaben der dort angegebenen Menge.
Die Höchstmenge der unter Punkt 1.2, 1.4 der Preisangaben beschriebenen Sonderdienste beträgt:
für Punkt 1.2.1 62.400 Stunden,
für Punkt 1.2.2 1.920 Stunden,
für Punkt 1.2.3 18.720 Stunden,
für Punkt 1.2.4 9.640 Stunden,
für Punkt 1.2.5 240 Stunden,
für Punkt 1.2.6 240 Stunden,
für Punkt 1.2.7 2.880 Stunden,
für Punkt 1.2.8 480 Stunden
für Punkt 1.4.4 36.000 m²,
für Punkt 1.4.5 2.400 m²,
für Punkt 1.4.6 24.000 m²,
für Punkt 1.4.7 4.800 m²,
für Punkt 1.4.8 33.600 m²,
für Punkt 1.4.9 38.400 m²
auf die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet.
Mit Erreichen der Höchstmenge verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung. Abrufe, die über die festgelegte Höchstmenge hinausgehen, sind nicht möglich.
Es werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden beziehungsweise die tatsächlich gereinigte Fläche vergütet. Es kann keine Mindestabnahme garantiert werden.
Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
- Auskunftsersuchen nach § 6 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) beim Hauptzollamt Berlin, Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Angabe von drei Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich Unterhaltsreinigungen in einem Bürogebäude. Bei einer Referenz muss das Auftragsvolumen in Euro (netto) mindestens 60% der eigenen Angebotssumme netto für die gesamte Vertragslaufzeit betragen. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
- Gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder gleichwertig sowie gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Falls Sie diese Zertifikate (noch) nicht mit dem Angebot vorlegen können beziehungsweise Sie nicht zertifiziert sind, besteht die Möglichkeit, anhand von Eigenerklärungen die Gleichwertigkeit zu den genannten Normen hinsichtlich der Umsetzung nachzuweisen. Hieraus müssen alle Ziele der jeweiligen Norm eindeutig hervorgehen. Die Zertifizierungen sind über den Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten und gegebenenfalls dann auch auf Anfrage der Auftraggeberin während des Vertragszeitraumes nachzuweisen.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Dringlichkeit. Verkürzte Angebotsfrist.
entfällt
entfällt
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.