Building-cleaning services (Германия - Тендер #46541174) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Köln Номер конкурса: 46541174 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Unterhaltsreinigung (ohne Glas) HbK, Radarstationen Ebschloh und Rammelsberg
Reference number: 6002540561-BwDLZ KölnAbschluss eines Rahmenvertrages über die Unterhaltsreinigung (ohne Glas) für die Hachenberg-Kaserne sowie die Radarstation Ebeschloh und die Radarstation Rammelsberg in 57339 Erndtebrück.
Hachenberg-Kaserne, Grimbachstraße 38 sowie den Radarstationen Ebschloh und Rammelsberg jeweils in 57339 Erndtebrück
siehe hierzu die Anlagen 2.1 bis 2.3 - Raumverzeichnisse zum Reinigungsvertrag.
einfache Reinigungsfläche (Fußbodenfläche) gesamt = ca. 37.878,27 m²
jährliche Reinigungsfläche gesamt =ca. 3.800.282,16 m²
sowie Leistungsbeschreibung Anlage 1 des Vertrages.
Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Objektleitung erforderlich, die gegenüber den Reinigungskräften weisungsberechtigt ist, Entscheidungsbefugnis zu Beanstandungen des Auftraggebers hat und nicht für Reinigungsleistungen herangezogen werden darf. Die Ausübung dieser Funktion setzt die Beherrschung der deutschen Sprache voraus.
Zusätzlich ist die Benennung eines Vorarbeiters erforderlich.
Bei ca. 30 % der in der Anlage 1 (Leistungsverzeichnis) aufgelisteten Bundeswehr-Liegenschaften kann ausschließlich Personal eingesetzt werden, dass vor dem Arbeitseinsatz über eine erfolgreich abgeschlossene "Erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 Sabotageschutz" gemäß § 1 Absatz 4 SÜG bzw. eine abgeschlossene Luft- und Sicherheitsschulung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz verfügt. Die Überprüfung dauert nach derzeitigem Erkenntnisstand ca. 6 Monate und ist nach Vertragsschluss unverzüglich durch den Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit dem/der Sicherheitsbeauftragten des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Köln einzuleiten.
Mit Abgabe des Angebotes verpflichten sich die Bewerber zur Erfüllung dieser Bedingungen!
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als sechs Monate zum Abgabetermin des Angebotes),
(Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen),
-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBW-B-V 034).
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der Geschäftsjahre 2019 bis 2021,
- gültiger Versicherungsnachweis Betriebshaftpflicht bzw. eine Erklärung (mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur versehen), dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Minimum level(s) of standards possibly required:Mindestforderung Jahresumsatz = 500.000,00 € netto
Mindestanforderungen Versicherung Mindestdeckung:
für Personenschäden = 3.000.000,00 €,
für Sach- und Umweltschäden = 1.500.000,00 €,
für Allmählichkeitsschäden = 1.000.000,00 €,
für Schlüsselverlustschäden = 250.000,00 € sowie
Bearbeitungsschäden = 1.500.000,00 €.
- zum Abgabetermin des Angebotes gültige Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig,
- zum Abgabetermin des Angebotes gültige Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig,
- Erklärung des Unternehmens über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Geschäftsjahre,
- Erklärung des Unternehmens der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen (mindestens 3 und höchstens 5 Referenzen) mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur,
- Erklärung des Unternehmens gemäß EU-Kommission Art. 5k VO 833/2014,
- Eigenerklärung, dass für die Arbeiten in den in der Anlage 1 des Vertrages (Leistungsverzeichnis) genannten Bereichen nur sicherheitsüberprüftes Personal (Ü2-Sab gem. SÜG bzw. eine Luft-und Sicherheitsschulung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz) eingesetzt wird
Minimum level(s) of standards possibly required:Mindestforderung Beschäftigte: 30 Angestellte im Bewerberunternehmen (nicht der Unternehmensgruppe)
Mindestforderungen Referenzen: Angabe des Auftraggebers mit Anschrift, die Angabe des Auftragswertes sowie die Angabe eines Ansprechpartners beim jeweiligen Auftraggeber
Bei ca. 30 % der in der Anlage 1 (Leistungsverzeichnis) aufgelisteten Bundeswehr-Liegenschaften kann ausschließlich Personal eingesetzt werden, dass vor dem Arbeitseinsatz über eine erfolgreich abgeschlossene "Erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 Sabotageschutz" gemäß § 1 Absatz 4 SÜG bzw. eine abgeschlossene Luft- und Sicherheitsschulung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz verfügt. Die Überprüfung dauert nach derzeitigem Erkenntnisstand ca. 6 Monate und ist nach Vertragsschluss unverzüglich durch den Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit dem/der Sicherheitsbeauftragten des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Köln einzuleiten.
Mit Abgabe des Angebotes verpflichten sich die Bewerber zur Erfüllung dieser Bedingung!
Zur Leistungserbringung ist zwingend der Einsatz einer Objektleitung erforderlich, die gegenüber den Reinigungskräften weisungsberechtigt ist, Entscheidungsbefugnis zu Beanstandungen des Auftraggebers hat und nicht für Reinigungsleistungen herangezogen werden darf. Die Ausübung dieser Funktion setzt die Beherrschung der deutschen Sprache voraus.
Zusätzlich ist die Benennung eines Vorarbeiters erforderlich.
Bei ca. 30 % der in der Anlage 1 (Leistungsverzeichnis) aufgelisteten Bundeswehr-Liegenschaften kann ausschließlich Personal eingesetzt werden, dass vor dem Arbeitseinsatz über eine erfolgreich abgeschlossene "Erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 Sabotageschutz" gemäß § 1 Absatz 4 SÜG bzw. eine abgeschlossene Luft- und Sicherheitsschulung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz verfügt. Die Überprüfung dauert nach derzeitigem Erkenntnisstand ca. 6 Monate und ist nach Vertragsschluss unverzüglich durch den Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit dem/der Sicherheitsbeauftragten des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Köln einzuleiten.
Mit Abgabe des Angebotes verpflichten sich die Bewerber zur Erfüllung dieser Bedingungen!
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html