Demolition, site preparation and clearance work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46540956) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Mülheim an der Ruhr Номер конкурса: 46540956 Дата публикации: 29-09-2023 Сумма контракта: 8 666 025 (Российский рубль) Цена оригинальная: 146 811 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sanierung und Erweiterung der Brüder Grimm Schule Mülheim und der Turnhalle, GGS Zastrowstr. - Abbrucharbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: MH-REFERAT_VI-2023-8391Im Zuge der Baumaßnahme Sanierung, Umbau und Erweiterung der GGS Zastrowstr. handelt es sich hierbei um das Gewerk Abbrucharbeiten.
Der ImmobileinService der Stadt Mülheim plant den Rückbau
eines freistehenden Gebäudes (Bauteil V) auf dem
Schulgrundstück der Gebrüder Grimm Schule an der
Zastrowstr. 19 in 45476 Mülheim. Im Anschluss an den
Rückbau ist die Errichtung eines Ersatzneubaus geplant.
Im Rahmen einer im Vorfeld nicht durch den Verfasser
gutachterlichen Bestandserkundung wurde festgestellt, dass in
dem Objekt diverse schadstoffhaltige Materialien verbaut
worden sind. Diese sind im Rahmen vorlaufender Maßnahmen
zur Schadstoffentfachtung bereits weitestgehend entfernt
worden.
Durch den Planverfasser wurden im Rahmen einer
Bestandserkundung ungeachtet dessen weiterführende
Untersuchungen durchgeführt. Hierbei wurden u.a.
Materialproben entnommen und einer labortechnischen
Untersuchung unterzogen. Der sich aus den
Untersuchungsergebnissen ergebende Handlungsbedarf in
Bezug auf ergänzende Maßnahmen zur Schadstoffsanierung
wurde entsprechende dokumentiert (vgl. Abschnitt 3). Diese
Maßnahmen sind mit Bestandteil der vorliegenden
Verdingungsunterlagen.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis beinhaltet neben den v.g.
Leistungen zur Schadstoffsanierung maßgeblich den Rückbau
des Bestandsgebäudes inkl. Fundamenten und Bodenplatte und
eine verkehrssichere Herrichtung des Baufeldes. Zudem ist die
Entsorgung aller anfallenden Abfälle Bestandteil dieses
Leistungsverzeichnisses.
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
- Eigenerklärung entsprechend Formblatt 124
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist ggf. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen:
- Versicherungsbestätigung der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und 3 Mio. EUR für Sach-/Vermögensschäden
- Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Teilnahme am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. "Bescheinigung in Steuersachen"
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Mit der Angebotsabgabe sind einzureichen:
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist ggf. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen:
- Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer entsprechend Formblatt 236.
- drei Referenznachweise vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Jahre mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
siehe Vergabeunterlagen.
Stadt Mülheim an der Ruhr, Der Oberbürgermeister, Referat VI, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, (Technisches Rathaus)
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A sind keine Bieter bzw. Bevollmächtigte im Öffnungstermin zugelassen.
Gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A sind keine Bieter bzw. Bevollmächtigte im Öffnungstermin zugelassen.
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.