Cleaning and sanitation services (Германия - Тендер #46540938) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Номер конкурса: 46540938 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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UR, GR, Dekontamination - LWL-Freilichtmuseum Hagen
Reference number: RVM-025-32-23Übernahme der Unterhaltsreinigung, Glasreinigung sowie die Dekontamination am LWL-Freilichtmuseum Hagen.
Unterhaltsreinigung
Lot No: 158091 Hagen
Übernahme der Unterhaltsreinigung am LWL-Freilichtmuseum Hagen.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 31.01.2028. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten von beiden Vertragspartnern gekündigt werden.
Glas- und Rahmenreinigung
Lot No: 258091 Hagen
Übernahme der Glas- und Rahmenreinigung am LWL-Freilichtmuseum in Hagen.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 31.01.2028. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten von beiden Vertragspartnern gekündigt werden.
Dekontamination
Lot No: 358091 Hagen
Übernahme der Dekontamination am LWL-Freilichtmuseum in Hagen.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 31.01.2028. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten von beiden Vertragspartnern gekündigt werden.
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche, bei natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen.
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beigefügt: Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass: - er/sie das Gewerbe angemeldet hat und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat; - er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet; - er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen; - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht; - er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen
könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 abzugeben.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Es sind vom Bieter Angaben zum Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der jeweils zu vergebenen Leistungen (Unterhaltsreinigung, Glas- und Rahmenreinigung, Dekontamination) in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen.
Es sind vom Bieter Angaben zum Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der jeweils zu vergebenen Leistungen (Unterhaltsreinigung, Glas- und Rahmenreinigung, Dekontamination) in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind für die Lose 1 bis 3 mind. 2 Referenzen (nicht älter als drei Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen Leistungen vergleichbar sind.
Es sind folgende Informationen anzugeben:
Einrichtung/Auftraggeber
Ansprechperson/Telefon-Nr.
Kurzbeschreibung des Auftrages
- Art und Umfang der Leistungen
- Auftragsvolumen in qm
- Dauer /Länge der Zusammenarbeit
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B). Es sind Vertragsbedingungen (siehe Vergabeunterlagen) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
entfällt
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 31.01.2028. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten von beiden Vertragspartnern gekündigt werden.
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.