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Desks and tables (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46540864)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landratsamt Starnberg
Номер конкурса: 46540864
Дата публикации: 29-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023092520231027 11:00Regional or local authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landratsamt Starnberg
      Strandbadstr.
      Starnberg
      82319
      Germany
      Telefon: +49 8151-14877629
      E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
      Fax: +49 8151-14811629
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1f4d68-eu
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1f4d68-eu

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Ausstattung Lehrer-EDV-Tische für das Gymnasium Tutzing (GTU)

      2. CPV-Code Hauptteil:
        39121000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Digitale Klassenzimmer und integrierte Fachunterrichtsräume an Schulen. Es werden Liefer-/Dienstleistungen für Lehrertische für das Gymnasium Tutzing (GTU) benötigt. Gegenstand dieser Beschaffung sind die Lieferung und Montage der Tische.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Starnberg

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Digitale Klassenzimmer und integrierte Fachunterrichtsräume an Schulen. Es werden Liefer-/Dienstleistungen für Lehrertische für das Gymnasium Tutzing (GTU) benötigt. Gegenstand dieser Beschaffung sind die Lieferung und Montage der Tische.

        Lieferzeitraum:

        Ausbaustufe 1: KW 05/2024

        Ausbaustufe 2: KW 13/2024

        Fertigstellungstermin:

        Ausbaustufe 1: KW 05/2024 (29.01.2024 - 30.01.2024)

        Ausbaustufe 2: KW 13 2024 voraussichtlich

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-29
        Ende: 2024-01-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Eine Verlängerung des Auftrags ist möglich.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Dabei sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.

        Nachunternehmen/andere Unternehmen: Ein Nachweis der Eignung ist ebenfalls bei den eingesetzten Nachunternehmen/anderen Unternehmen

        erforderlich.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Dabei sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.

        Nachunternehmen/andere Unternehmen: Ein Nachweis der Eignung ist ebenfalls bei den eingesetzten Nachunternehmen/anderen Unternehmen

        erforderlich.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Dabei sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Anforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.

        Nachunternehmen/andere Unternehmen: Ein Nachweis der Eignung ist ebenfalls bei den eingesetzten Nachunternehmen/anderen Unternehmen

        erforderlich.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-27
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-27
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-27
      Ortszeit: 11:00
      Ort:

      Landratsamt Starnberg

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Die Angebotseröffnung findet in elektronischer Form statt.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Angebotseröffnung findet in elektronischer Form statt.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
        Vergabekammer Südbayern
        München
        80538
        Germany
        Kontaktstelle(n): 80538
        Telefon: +49 892176-2411
        E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 892176-2847
        Internet-Adresse: https://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.

        Landkreis Starnberg
        Strandbadstr. 2
        Starnberg
        82319
        Germany
        Kontaktstelle(n): 82319
        Telefon: +49 8151148-77629
        E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
        Fax: +49 8151148-11629
        Internet-Adresse: https://www.lk-starnberg.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-25

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