Photocopying and offset printing equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46540239) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Mühlenkreiskliniken (AöR) Номер конкурса: 46540239 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Druckerkonzept
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/501279Managed Print Services
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Mühlenkreiskliniken planen die Vergabe eines Vertrages an einen fachkundigen und leistungs-fähigen Auftragsnehmer zur Erbringung der Managed Print Services. Im Rahmen des zukünftigen Betriebs der Druck- und Multifunktionssystemumgebung soll der AN die Wartung der Systeme, die Ersatzbeschaffung von neuen Druckern sowie Disposition, Bevorratung und Lieferung von Toner und Verschleißmaterialien übernehmen.
3 Referenzen
Haftpflichtversicherung, mind. "mittlere" Bonität
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:3 vergleichbare Referenzen, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt + Krankenkasse
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.