Engineering services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46539831) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Rheinberg Zentrale Vergabestelle 10-12 Номер конкурса: 46539831 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Errichtung einer Sportstätte als Ersatzneubau - Tragwerksplanung
Referenznummer der Bekanntmachung: S-RHEINB-2023-0045Errichtung einer Sportstätte zur Ausübung von Breitensport als Ersatzneubau - SV Millingen - in 47495 Rheinberg
Sportverein
SV Millingen 1928 e.V.
Jahnstraße 16
47495 Rheinberg-Millingen
Für die Baumaßnahme soll die Tragwerksplanung auf Grundlage des §§ 49ff HOAI 2021 angeboten werden.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Die Qualifikation und Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/Projektleiter/innen muss nachgewiesen werden.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Die Qualifikation und Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/Projektleiter/innen muss nachgewiesen werden.
- Es sind mindestens zwei Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten 10 Jahren nachzuweisen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Es sind mindestens zwei Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten 10 Jahren nachzuweisen.
- Die Erklärung bei Bietergemeinschaften sowie die Erklärung Nachunternehmer und Verpflichtungserklärung sind - soweit zutreffend - einzureichen (234, 235,236).
entfällt
entfällt
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).