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Railway construction works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46539710)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: AKN Eisenbahn GmbH
Номер конкурса: 46539710
Дата публикации: 29-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023092520231011 13:00Utilities entityContract noticeWorksOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderUrban railway / light rail, metro, tramway, trolleybus or bus services01E0501
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      AKN Eisenbahn GmbH
      Rudolf-Diesel-Straße 2
      Kaltenkirchen
      24568
      Germany
      Telefon: +49 4191/933841
      E-Mail: m.geng@akn.de
      Fax: +49 4191/93398841
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E67457194
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenan die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
    5. Haupttätigkeit(en):
      Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Errichtung von Weichenheizungsanlagen und div. elektrotechnische Arbeiten

      2. CPV-Code Hauptteil:
        45234100
        CPV-Code Zusatzteil: MA08, MA08
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Neubau von S-Bahn Zugbildungsanlagen

        Weichenverbindungen Bahnhof Eidelstedt

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45234116
        CPV-Code Zusatzteil: MA08
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        gesamten Strecke A1 von HH-Eidelstedt bis Kaltenkirchen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag zur Errichtung von Teilen der Oberleitungsanlage

        auf der gesamten Strecke A1 von HH-Eidelstedt bis Kaltenkirchen

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-02-26
        Ende: 2027-03-12
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs - oder Handelsregister

        - Nachweis über die Begleitung von Bahnprojekten (zwingend erforderlich)

        - Nachweis über die Eintragung in das entsprechende Berufsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes -Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben die Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers nachzuweisen.

        - Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquiditätsverfahren anhängig ist.

        - Eigenerklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von § 123 GWB, § 124 GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen hat. -

        - Eigenerklärung nach § 19 Mindestlohngesetz

        - Nachweis der Objektbesichtigung (gemäß Formblatt)

        - Arbeitnehmer-Entsendegesetz

        - Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Haftungsansprüchen frei, die sich daraus ergeben, dass der Auftragnehmer, seine Nachunternehmer oder die von diesem eingesetzten Nachunternehmer ihren Verpflichtungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht nachkommen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Eigenerklärung über Umsatz in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind; unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftli-che und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als ge-eignet angesehener Unterlagen belegen.

        - Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Eigenerklärung mit Benennung der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine Technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.

        - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, von ausländischen Bietern gleichwertigen Bescheinigungen. Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.

        - Abgabe einer Referenzliste über Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.

        - Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN ISO oder gleichwertig

        - Eigenerklärung über die für die Ausführung der zu vergebenen Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.

        - Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter-Eignung für die Leistung.

        - Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,

        - Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

        - Die Nachweise (auch von den Nachunternehmern) über die Mindestbedingungen sind mit dem Angebot einzureichen.

        - Mit dem Angebot sind die Nachunternehmer aufzugeben, die im Auftragsfalle für die Arbeiten mit eingebunden werden. Sämtliche Nachunternehmer sind mit dem Angebot zu benennen, Bietergemeinschaften sind mit dem Angebot aufzugeben.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
      5. Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

        - Vertragserfüllungsbürgschaft über 10 v. H. der Auftragssumme je Abruf

        - Mängelanspruchsbürgschaft über 5 v. H. der Auftragssumme je Abruf

      6. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

        gemäß Auftragsunterlagen

      7. Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

        gemäß Auftragsunterlagen

    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        gemäß Auftragsunterlagen

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-11
      Ortszeit: 13:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-01
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-11
      Ortszeit: 13:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Die AKN weist darauf hin, dass die Ausschreibung im Wesentlichen den Unterlagen des Verfahrens E-21-1123 mit der ELViS-ID: E55684626 entspricht, mit Ausnahme des Loses 2 und zugehöriger Zeichnungen zum Bahnsteigbau.

      Vorbehalte

      - Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt. Die AKN weist darauf hin, dass ggf. aufgrund haushaltsrechtlicher Gründe oder fehlender AG-seitigen Beistellungen von Unterlagen auf die Vergabe des Auftrages ganz oder teilweise verzichtet werden muss ferner weist die AKN daraufhin, dass das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss: wenn kein zuschlagsfähiges, wirtschaftliches Angebot vorliegt.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
        Düsternbrooker Weg 92
        Kiel
        24105
        Germany
        Kontaktstelle(n): 24105
        Telefon: +49 431/988-4640
        E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
        Fax: +49 431/988-4702
        Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        - Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:

        - § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        - (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        - (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        - 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        - Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        - § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        - Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:

        - § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        - (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        - (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        - 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        - Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        - § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-25

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