Engineering design services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46539586) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Rheinberg Zentrale Vergabestelle 10-12 Номер конкурса: 46539586 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Errichtung einer Sportstätte als Ersatzneubau - TGA
Referenznummer der Bekanntmachung: S-RHEINB-2023-0044Errichtung einer Sportstätte zur Ausübung von Breitensport als Ersatzneubau - SV Millingen - in 47495 Rheinberg
Sportverein
SV Millingen 1928 e.V.
Jahnstraße 16
47495 Rheinberg-Millingen
Für die Baumaßnahme soll die technische Gebäudeausrüstung (TGA) erstellt werden.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Die Qualifikation und Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/Projektleiter/innen muss nachgewiesen werden.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und §124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Es sind mindestens zwei Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren nachzuweisen.
- Die Qualifikation und Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/ Projektleiter/innen muss nachgewiesen werden.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und §124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Es sind mindestens zwei Referenzen für vergleichbare Leistungen aus den letzten 5 Jahren nachzuweisen.
- Die Erklärung bei Bietergemeinschaften sowie die Erklärung Nachunternehmer und Verpflichtungserklärung sind - soweit zutreffend - einzureichen (234, 235, 236).
entfällt
entfällt
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).