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Insurance services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46539477)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Amt Probstei
Номер конкурса: 46539477
Дата публикации: 29-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023092520231025 09:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Amt Probstei
      Knüll 4
      Schönberg (Holstein)
      24217
      Germany
      Telefon: +49 43443061600
      E-Mail: info@amt-probstei.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D451968111
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Amt Probstei
      Knüll 4
      Schönberg (Holstein)
      24217
      Germany
      Kontaktstelle(n): 24217
      Telefon: +49 43443061412
      E-Mail: martina.heuer@amt-probstei.de
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.amt-probstei.de
      elektronisch via: https://bi-medien.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen, Gebäude- und Inventarversicherung

        Referenznummer der Bekanntmachung: IV.1-23-084
      2. CPV-Code Hauptteil:
        66510000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen für Gebäude- und Inventarversicherungen des Amtes Probstei und deren angehörigen Gemeinden und Verbände für die Jahre 2024-2026

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        24217 Schönberg (Holstein)

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen für Gebäude- und Inventarversicherungen des Amtes Probstei und deren angehörigen Gemeinden und Verbände für die Jahre 2024-2026

      5. Zuschlagskriterien:
        Kostenkriterium - Gewichtung: 100
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2026-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Siehe Vergabeunterlagen

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Als Eigenerklärung vorzulegen:

        - Erklärungen u Nachweise gem. Bekanntmachung u Bewerbungsbedingungen

        - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

        - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

        - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt

        - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

        - Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Als Eigenerklärung vorzulegen:

        - Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Als Eigenerklärung vorzulegen:

        - Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Für den Fall, dass Sie bei Auftragserteilung die Leistungen ganz oder teilweise auf Nachunternehmen übertragen wollen, wird auf die Anforderungen in den Bewerbungsbedingungen und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Amtes Probstei hingewiesen. Vordrucke für die Benennung von Art und Umfang der zu übertragenden Leistungen sowie der Nachunternehmen und den Verleihern von Arbeitskräften und deren Erklärungen können bei Bedarf von der Vergabestelle abgefordert werden

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-25
      Ortszeit: 09:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-22
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-25
      Ortszeit: 09:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Vergabeunterlagen in elektronischer Form:

      Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).

      Kommunikation:

      Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.

      Angebotsabgabe:

      Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!

      Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.

      Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de einzureichen.

      Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur elektronischen Angebotsabgabe als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D451968111 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebote -.

      Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:

      https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/bieterassistent.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, des Landes Schleswig-Holstein
        Düsternbrooker Weg 94
        Kiel
        24105
        Germany
        Kontaktstelle(n): 24105
        Telefon: +49 4319884640
        E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
        Fax: +49 4319884702
        Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1

        GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

        Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

        benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

        zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist

        zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).

        Nach Zuschlagserteilung (Vertragsabschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer

        Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs, 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der

        Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche

        Anträge auf Feststellung der Unwegsamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der

        betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate

        nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur

        Geltendmachung der Unwegsamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen

        Union.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1

        GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

        Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

        benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

        zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist

        zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).

        Nach Zuschlagserteilung (Vertragsabschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer

        Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs, 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der

        Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche

        Anträge auf Feststellung der Unwegsamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der

        betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate

        nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur

        Geltendmachung der Unwegsamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen

        Union.

        Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, des Landes Schleswig-Holstein
        Düsternbrooker Weg 94
        Kiel
        24105
        Germany
        Kontaktstelle(n): 24105
        Telefon: +49 4319884640
        E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
        Fax: +49 4319884702
        Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-25

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