Water-tender vehicles (Германия - Тендер #46539274) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Grömitz Номер конкурса: 46539274 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 2000 nach DIN 14530-18
Reference number: 29-23Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 2000 nach DIN 14530-18 für die Gemeinde Grömitz
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines TLF2000 (Kurzzeichen: Los 1)
Lot No: 123743 Grömitz
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines TLF2000
Ablauf der Angebotsfrist: 08.11.2023,08:55:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 03.01.2024
Aufbau geeignet zur Darstellung eines TLF2000 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Lot No: 223743 Grömitz
Aufbau geeignet zur Darstellung eines TLF2000 und Zusammenführung aller Lose
Ablauf der Angebotsfrist: 08.11.2023,08:55:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 03.01.2024
(Teil-) Beladung für ein TLF 2000 (Kurzzeichen: Los 3)
Lot No: 323743 Grömitz
(Teil-) Beladung für ein TLF 2000
Ablauf der Angebotsfrist: 08.11.2023,08:55:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 03.01.2024
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Eigenerklärung für Los 1 - Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines TLF2000:
- Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, oder gleichwertig.
Eigenerklärung für Los 2 - Aufbau geeignet zur Darstellung eines TLF2000 und Zusammenführung aller Lose:
- Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, oder gleichwertig.
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Eigenerklärung für alle Lose:
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ort: Ing. Büro SoFah GmbH & Co. KG, 24622 Gnutz.
Ablauf der Angebotsfrist: 08.11.2023,08:55:00 Uhr
Bindefrist des Angebots: 03.01.2024
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr