Engineering design services for mechanical and electrical installations for buildings (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46539255) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Номер конкурса: 46539255 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Fachplanerleistungen für Technische Gebäudeausrüstung für Wärmepunpe und Hydraulischer Abgleich des Wärme- und Kältenetzes - VOEK 099-23
Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 099-23Fachplanerleistungen für Technische Gebäudeausrüstung für Wärmepunpe und Hydraulischer Abgleich des Wärme- und Kältenetzes in Bonn (Lph. 2 bis 8 HOAI)
Planung der Luft/Wasser-Wärmepumpe
Bonn
Los 1: Wärmepumpe: - Rev. Wärmepumpe und deren Einbindung in das Wärmenetz und die Wärmequellen, - Rev. Wärmepumpe und deren Einbindung in das Kältenetz, - Steuerung und Regelung des Wärme- und Kältenetzes (Einzelleistungen werden im Leistungsverzeichnis aufgeführt)
Hydraulischer Abgleich des Wärme- und Kältenetzes
Bonn
Los 2: Hydraulischer Abgleich des Wärme- und Kältenetzes: - Neuberechnung und Dokumentation der Heiz- und Kühlllast, - Aufnahme der Regulierungsventile, Ersatz- und Neueinbau von Strangulierventilen, -Praktische Ausführung u.a.
Fachplanerleistungen für Technische Gebäudeausrüstung für Wärmepunpe und Hydraulischer Abgleich des Wärme- und Kältenetzes - VOEK 099-23
1. Teilnahmeanträge und Angebote, die in Papierform, per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail eingereicht werden, sind nicht zugelassen. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht mehr berücksichtigt.
2. Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer VOEK 099-23 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) bis zum 04.09.2023 einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de, Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
4. Nach unterzeichneter Erklärung der Verschwiegenheitsverpflichtung wird dem Teilnehmer weitere Dokumente zum Teilnahmewettbewerb zugängig gemacht.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben