Processed food products (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46539224) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Bad Krozingen Номер конкурса: 46539224 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Mittagsverpflegung für Kitas und Schulen der Stadt Bad Krozingen
Referenznummer der Bekanntmachung: SBK-2023-0061Mittagsverpflegung für Kindertageseinrichtungen und Schulen der Stadt Bad Krozingen
Stadt Bad Krozingen
Basler Straße 30
79189 Bad Krozingen
Deutschland
Tägliche Mittagessensverpflegung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schulen:
9 Kindertageseinrichtungen mit ca. 650 Kinder,
5 Grundschulen mit ca. 870 Schülerinnen und Schüler
Die Auftraggeberin hat das Recht, einseitig die Verlängerung des Vertrages zu den bisherigen Vertragsbedingungen um jeweils ein Jahr zu verlangen (Option).
Verlängerungsoption
entfällt
entfällt
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach
Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2
GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr.
3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungsoder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach
Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2
GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr.
3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungsoder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
Vergabekammer einzureichen.