Construction work for school buildings (Германия - Тендер #46539216) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Kempten (Allgäu) Номер конкурса: 46539216 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau 10. Grundschule am Aybühlweg - Technische Wärmedämmung
Neubau 10. Grundschule am Aybühlweg - Technische Wärmedämmung
Kempten (Allgäu)
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen:
Abwasser
Isolierschlauch für DN 50 bis DN 125 ca. 260 m
Schlitzisolierung+ Formteile ca. 350 m
Kaltwasser
Blechmantelisolierung dampfdicht + Formteile ca. 10 m
Blechmantelisolierung + Formteileca. 100 m
Schlitzisolierung + Formteile ca. 1.200 m
Warmwasser
Schlitzisolierung + Formteile ca. 220 m
Blechmantel + Formteileca. 90 m
Heizung
Blechmantelisolierung + Formteileca. 560 m
Schlitzisolierung + Formteile ca. 2.500 m
Lüftung
L90 Lüftungsleitung + Formteile ca. 1.400 m²
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Stadt Kempten (Allgäu) – Zentrale Vergabestelle