Cleaning and sanitation services in urban or rural areas, and related services (Германия - Тендер #46539199) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Umwelt und Stadtgrün Номер конкурса: 46539199 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026
Reference number: Vergabe-Nr.: 67-0701-23Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parkanlagen im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 - Gesamtfläche aller Lose: 2.846.189 m²
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 - Gesamtfläche Los 1: 997.102 m² (35 % Anteil der Gesamtfläche aller Lose)
Lot No: 1Hannover
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 - Gesamtfläche Los 1: 997.102 m² (35 % Anteil der Gesamtfläche aller Lose)
Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026
Lot No: 2Hannover
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parkanlagen im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 - Gesamtfläche Los 2: 503.415 m² (17,7 % Anteil der Gesamtfläche aller Lose)
Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026
Lot No: 3Hannover
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 - Gesamtfläche Los 3: 158.916 m² (5,6 % Anteil der Gesamtfläche aller Lose)
Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026
Lot No: 4Hannover
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 - Gesamtfläche Los 4: 263.364 m² (9,3 % Anteil der Gesamtfläche aller Lose)
Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026
Lot No: 5Hannover
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 - Gesamtfläche Los 5: 324.163 m² (11,4 % Anteil der Gesamtfläche aller Lose)
Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026
Lot No: 6Hannover
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 - Gesamtfläche Los 6: 289.757 m² (10,2 % Anteil der Gesamtfläche aller Lose)
Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026
Lot No: 7Hannover
Reinigung Spielplätze, Grünflächen und Parks im Stadtgebiet Hannover 2024 - 2026 - Gesamtfläche Los 7: 309.472 m² (10,9 % Anteil der Gesamtfläche aller Lose)
Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnort sowie Handwerkerrolle
Eigenerklärung über Umsätze der vergangenen drei Jahre, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen aus den letzten fünf Jahren einschl. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Abwicklung,
jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Personal.
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Raum A4.08
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Information about authorised persons and opening procedure:Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
siehe Auftraggeber*innendaten