Health services (Германия - Тендер #46539165) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kreis Gütersloh Номер конкурса: 46539165 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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11634 - Ambulante Sucht- und Drogenberatung im Kreis Gütersloh
Reference number: 6.2-23-J-11634Der Kreis Gütersloh beabsichtigt, einen Auftrag über die Dienstleistung „Ambulante Sucht- und Dro-genhilfe“ im Kreisgebiet Gütersloh im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens zu vergeben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Leistungsvereinbarung wird voraussichtlich für 6 Jahre mit Ausführungsbeginn 01.01.2024 geschlossen. Die Finanzierung erfolgt durch Kreiszuschuss, kommunalisierte Landesmittel sowie Eigenmittel des Auftragnehmers. Der Standort des Anbieters muss sich an einer zentralen Stelle innerhalb des Kreisgebietes befinden mit flächendeckenden Zweigstellen.
Aufträge werden gemäß § 122 GWB nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, die nicht nach den Bestimmungen der §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Geeignet im Sinne des § 122 Abs. 2 GWB ist ein Bieter, der
1. die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzt,
2. über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und
3. die technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt.
- Es handelt sich um eine ambulante Einrichtung oder einen mit vergleichbarer Struktur/Qualifikation im Herkunftsland. Der Bieter weißt seine Referenzen anhand der angehängten Referenzliste (siehe Anlage D.2) nach.
- Zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter Referenzen über ausgeführte Leistungen mit dem Ziel bzw. Schwerpunkt „Berufliche Integration von erwerbsfähigen Menschen“ innerhalb der letzten zwölf Monate nachzuweisen.
-Sofern keine Nachweise über bisher ausgeführte Leistungen vorgelegt werden können, müssen die Gründe hierfür nachvollziehbar dargelegt werden. Hat der Bieter noch keine quantitativ und qualitativ vergleichbaren oder gleichartigen Leistungen ausgeführt, ist in einer gesonderten Anlage zum Vordruck D.2 darzulegen, wie ohne einschlägige Erfahrung die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme erreichen wird.
- Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter (unter Beachtung der Punkte B.5.5 und B.5.6) seine voraussichtliche räumliche und personelle Ausstattung zur Realisierung der Maßnahme am Durchführungsort anzugeben.
- Sofern der Bewerber am Durchführungsort der Maßnahme noch nicht über Räumlichkeiten oder Personal verfügt, ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten bzw. die Personalgewinnung darzustellen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen (siehe Vertragsbedingungen)
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der Form der Angebotsabgabe "elektronisch in Textform" ohne Bieter.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.