Firefighting vehicles (Германия - Тендер #46538965) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Dillingen a.d.Donau Номер конкурса: 46538965 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Einsatzleitwagen ELW UG-ÖEL
Lieferung eines Einsatzleitwagens ELW UG-ÖEL entsprechend den „Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Katastrophenabwehr (Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien – KatSZR)“ und in Orientierung an den Anforderungen der DIN SPEC 14507-2, DIN SPEC 14507-3, der DIN EN 1846, der E-DIN 14502 und der DIN 14502-3.
Im Regelfall das Herstellerwerk des Anbieters
Lieferung eines Einsatzleitwagens ELW UG-ÖEL entsprechend den „Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Katastrophenabwehr (Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien – KatSZR)“ und in Orientierung an den Anforderungen der DIN SPEC 14507-2, DIN SPEC 14507-3, der DIN EN 1846, der E-DIN 14502 und der DIN 14502-3 bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und Beladung für die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (UG-ÖEL) sowie für die Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung (UG-SANEL) des Landkreises Dillingen a.d.Donau
Einsatzleitwagen ELW UG-ÖEL
Nachdem kein wertbares Angebot für das Vergabeverfahren vorliegt, wird das Verfahren nach § 63 Abs. 1 Ziff. 1 aufgehoben. Es ist geplant, das Vergabeverfahren in Kürze mit einen verminderten Leistungsumfang erneut auszuschreiben.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.