Construction project management services (Германия - Тендер #46538823) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Kürten Номер конкурса: 46538823 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Projektleitungs- und Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Gemeinde Kürten im Ortsteil Olpe
Reference number: 2023-30Die Gemeinde Kürten beabsichtigt aufgrund gestiegener Anforderungen und Platzbedarfen, den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Löscheinheit Olpe, auf einem dafür erworbenen Grundstück.
Zur Realisierung des Projektes soll ein Projektsteuerungsbüro beauftragt werden, dass sowohl die Projektsteuerung als auch Projektleitung übernehmen soll. Dies gilt für die Hochbauarbeiten, Tiefbauarbeiten und Straßenbauarbeiten.
Gemeinde Kürten Karlheinz-Stockhausen-Platz 1 51515 Kürten
Die Gemeinde Kürten beabsichtigt aufgrund gestiegener Anforderungen und Platzbedarfen, den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Löscheinheit Olpe, auf einem dafür erworbenen Grundstück.
Grundlage für den Erwerb des Grundstücks ist eine am 28.05.2021 abgeschlossene Machbarkeitsstudie, welche drei verschiedene Varianten der Realisierung untersucht hat und zu dem Schluss gekommen ist, die hier erläuterte Variante, deckt das abgestimmte Raumprogramm vollständig ab und lässt darüber hinaus noch Freiraum für spätere Erweiterungen zu.
Zur Realisierung des Projektes soll ein Projektsteuerungsbüro beauftragt werden, dass sowohl die Projektsteuerung als auch Projektleitung übernehmen soll. Dies gilt für die Hochbauarbeiten, Tiefbauarbeiten und Straßenbauarbeiten.
Je nach Projektfortschritt.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle über:
Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen.
Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste).
Falls der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, sind mit der Angebotsabgabe drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle über:
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDKD9E3
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln