Street-cleaning and sweeping services (Германия - Тендер #46538511) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Papenburg Номер конкурса: 46538511 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Straßenreinigung
Reference number: Projekt 1063 -VG 2023/89Maschinelle Straßenreinigung im Bereich der Stadt Papenburg
Stadt Papenburg 26871 Papenburg
Durchführung der maschinellen Straßenreinigung der im Verzeichnis näher beschriebenen und aufgeführten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mittels geräuscharmer, gegen Schall besonders isolierter selbstaufnehmender Kehrmaschinen nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Kehrmaschinen müssen mit einem schwenkbaren Tellerbesen ausgestattet sein, so dass
auch schwer zugängliche Stellen, wie z.B. Parkbuchten,
maschinell gereinigt werden können. Der AN stellt die Kehrmaschine einschließlich Bedienungspersonal sowie evtl. für manuelle Reinigung erforderliches Gerät.
optionale Verlängerung 2 x jeweils 12 Monate möglich.
Es erfolgt eine elektronische Angebotsöffnung. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist nicht zulässig.
Information about authorised persons and opening procedure:Bieter sind nicht zugelassen
Bieter sind nicht zugelassen
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Papenburg