Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #46538469) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Staatliches Bauamt Freising Номер конкурса: 46538469 Дата публикации: 29-09-2023 Сумма контракта: 99 207 453 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 680 672 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Bauoberleitung Bauueberwachung
Reference number: 23-073642- Verkehrsanlagen LPH 6, 8 (zzgl. Örtliche Bauüberwachung), 9
- Ingenieurbauwerke LPH 8 (zzgl. Örtliche Bauüberwachung), 9
- Neubau oder Ausbau Bundesfern- oder Landesstraßen
- Ausführliche Beschreibung siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Taufkirchen
Hiermit verweisen wir auf folgende Anlage in den Vergabeunterlagen: "2023-09-22_S4110_23-073642_B388_OU_Taufkirchen_Projektbeschreibung BÜ-BOL.pdf"
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106) aufgelistet:
Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252810
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252810
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106) aufgelistet:
Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252810
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252810
Minimum level(s) of standards possibly required:Die Mindestkriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106) aufgelistet.
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106) aufgelistet:
Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252810
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252810
Minimum level(s) of standards possibly required:Die Mindestkriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106) aufgelistet.
BauKaG - Verweis auf Nr. III.1.1
Contract performance conditions:siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/252810
Anschrift siehe Nr. I.1)
Information about authorised persons and opening procedure:Nur Vertreter des Auftraggebers.
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Staatliches Bauamt Freising