Geothermal power station construction work (Германия - Тендер #46538328) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadtwerke Neuruppin GmbH Номер конкурса: 46538328 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Geothermie Neuruppin – Bohrtechnik; Los 13: Verschraubservice
Die Stadtwerke Neuruppin GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz, dass derzeit ausschließlich mit Kesseln und BHKWs versorgt wird. Zur Dekarbonisierung soll eine geothermische Energiezentrale am Standort Heinrich-Rau-Straße errichtet werden.
Das dazu zu nutzende Erlaubnisfeld besitzt eine Fläche von ca. 13.448.600 m² und befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Aufgrund von zahlreichen Bohrungen in direkter Nähe zum vorgesehenen Bohrungsstandort, die eine außergewöhnlich gute Datenlage abbilden, wurde im Rahmen der geologischen Kenntnisstandsanalyse der Aalen-Sandsteinaquifer in ca. 1.700 m vertikaler Tiefe als bevorzugtes Target ausgewählt. Aufbauend auf dem Produktivitätsindex von PI = 135 m³/h / MPa kann eine Förderung von 200 m³/h geothermischer Sole mit einer Fördertemperatur von ca. 70,5 °C realisiert werden.
Aufbauend auf den Verbrauchskennwerten des gesamten Heiznetzes der Neuruppiner Innenstadt wurde eine energetische Bilanzierung durchgeführt. Im Ergebnis kann mit dem Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen ca. bis zu 76.000 MWh geothermische Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden.
Neuruppin
Das Los 13 beinhaltet den Verschraubservice samt Equipment für die beiden Geothermischen Tiefbohrungen Gt Neuruppin 3 und 4. In beiden Bohrungen müssen 20“, 13 3/8“, 10 3/4“ und 9 5/8“ Verrohrungen verschraubt und eingebaut werden.
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen
des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG
und § 21 des SchwarzArbG vorliegen,
4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland,
5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus
uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht
vorgeschrieben.
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 29. September 2016 (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG),
4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten
Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
a) Personen- und Sachschäden: 5 Mio. EUR,
b) Vermögensschäden, sonstige Schäden: 1 Mio. EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro
Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z.
B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung
der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers
und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den
geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
1. Referenzen über die in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen (hierzu vgl.
Eignungskriterien Ziff. II.2.9). Eine Vergleichbarkeit liegt insbesondere bei folgenden Voraussetzungen vor:
• Tiefbohrungen mit >1.500 mMD und/ oder
• Tiefbohrungen mit Verrohrung bis 20“ und/ oder
• Einbau von Schutzrohrtouren mit Innenbeschichtung.
Die Vergabestelle akzeptiert Referenzen bei denen einer der vorgenannten Punkte zutreffend ist. Je mehr
Punkte zutreffen, desto höher wird die Referenz bewertet („Einschlägigkeit“). Die jeweilige Referenz hat die
Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber sowie dessen Telefonnummer zu enthalten,
2. Namentliche Benennung und Organigramm des für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektteams inklusive Lebensläufen nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie Angaben zur beruflichen Erfahrung der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen,
3. Kurze Beschreibung der Projektorganisation mit Angaben über die technische Leitung und
Aufgabenverteilung,
4. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts in deutscher Sprache.
Minimum level(s) of standards possibly required:1. Mindeststandard Referenzen: Vorlage von drei Referenzen, die mit dem ausgeschriebenen
Leistungsgegenstand vergleichbar und innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht worden sind.
2. Eine Vergleichbarkeit liegt insbesondere bei folgenden Kriterien vor:
• Tiefbohrungen mit >1.500 mMD und/ oder
• Tiefbohrungen mit Verrohrung bis 20“ und/ oder
• Einbau von Schutzrohrtouren mit Innenbeschichtung.
Die Vergabestelle akzeptiert Referenzen bei denen einer der vorgenannten Punkte zutreffend ist. Je mehr Punkte zutreffen, desto höher wird die Referenz bewertet („Einschlägigkeit“).
Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie