Repair and maintenance services (Германия - Тендер #46537844) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und Beschaffung Номер конкурса: 46537844 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Durchführung der Pflege und Wartung von Städtischen Brunnen- und Beregnungsanlagen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Reference number: 60/30/23Dienstleistung nach VgV
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin Neuer Markt 1 18055 Rostock gesamtes Stadtgebiet
Pflege und Wartung von städtische Brunnen- und Beregnungsanlagen im gesamten Stadtgebiet
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen einseitigen Verlängerung um jeweils 1 Jahr (01.01. bis 31.12.) bis längstens 31.12.2026 durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die Verlängerung des Vertrags schriftlich bis zum 30.10 des Vorjahres mit.
- Formblatt 124_LD Vergabehandbuch Bund (Eigenerklärung zur Eignung / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zugelassen),
siehe: https://rathaus.rostock.de/media/rostock_01.a.4984.de/datei/124_LD_18092023.pdf
Erklärung zu folgenden Punkten: Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Angabe
zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei
der Berufsgenossenschaft, Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde gemäß § 123 und 124 GWB
- Auszug aus dem Handels-/Berufsregister bzw. Gewerbeanmeldung
- Benennung von mindestens drei Referenz aus den letzten fünf Jahren von vergleichbar ausgeführten Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftragssumme im Ausführungszeitraum, Ausführung mit eigenem Personal, Auftraggeber/Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Anzahl
der zu wartenden Anlagen
- Angaben über die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
- Eintrag in das Installateurverzeichnis der Stadtwerke Rostock AG
- Eintragung in das Installateurverzeichnis gemäß § 12 AVB / Wasser der
Nordwasser GmbH
Bieter sind nicht zugelassen.
Bieter sind nicht zugelassen.
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.