Turntable-ladder trucks (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46537543) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Heide Номер конкурса: 46537543 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Hubrettungsfahrzeug DLAK für die Stadt Heide
Referenznummer der Bekanntmachung: 17-23Die Stadt Heide plant die Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges DLAK 23/12. Auftraggeber ist die Stadt Heide im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein.
Fahrgestell, geeignet zur Darstellung eines Hubrettungsfahrzeuges DLAK (Kurzzeichen: Los 1)
25746 Heide / Holstein
Straßen-Frontlenker Fahrgestell geeignet zum Aufbau einer DLA(K) 23/12 nach DIN EN 14043
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines Hubrettungsfahrzeuges DLAK und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
25746 Heide / Holstein
Drehleiteraufbau DLA(K) 23-12 nach EN 14043 und EN 1846
Mit Abstützsystem, Podium mit Geräteräumen, Leitersatz mit Gelenkteil und Rettungskorb
(Teil-)Beladung DLAK nach DIN 14043 (23/!2) (Kurzzeichen: Los 3)
25746 Heide / Holstein
Beladung nach DIN 14043 (23/!2)
Fahrgestell, geeignet zur Darstellung eines Hubrettungsfahrzeuges DLAK (Kurzzeichen: Los 1)
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines Hubrettungsfahrzeuges DLAK und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
(Teil-)Beladung DLAK nach DIN 14043 (23/!2) (Kurzzeichen: Los 3)
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3GWBlautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz1 Satz2 bleibt unberührt.
Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr