Structural shell work (Германия - Тендер #46537217) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste Номер конкурса: 46537217 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Heinrich-Völker-Bad Umbau und Sanierung - Rohbauarbeiten
Reference number: 87-2023-EURohbauarbeiten
Worms
742 m² Erstellen Arbeitsgerüst 8Wo Stand Längenorientiert 2kN/m2 W09
14.900 m²WoGebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Stand längenorientiert 2kN/m2
90 Stck. Kernbohrung DN 100-300 StB Wänden, d bis 300 mm
235m²Mauerwerk Außenwand H bis 5,5m D 20-30cm
860m² Mauerwerk Innenwand H bis 5,5m D 11,5 - 36,5cm
1.623m² Erstellen Ortbeton Sauberkeitsschicht Bodenplatte unbewehrt C16/20 D 8cm
820m³ Ortbeton Bodenplatte und Fundamente Stahlbeton C25/30 XC2
414m³ Ortbeton Außenwand Stahlbeton C30/37 XC3 D 15-40cm EG - 2.OG
520m³ Ortbeton Innenwand Stahlbeton C30/37 XC3 SB3 D 15-40cm, EG - 2.OG
103m³ Ortbeton Stütze Stahlbeton C30/37 XC3 Querschn. 750-3250cm2
159t Betonstabstahl B500B
81t Betonstahlmatte B500B Lagermatte Decke
5t Betonstahl B500B Unterstützungskörbe
Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und DiensteMarktplatz 267547 WormsDeutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadtverwaltung Worms, Abteilung 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste