Trailers (Германия - Тендер #46537123) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- Номер конкурса: 46537123 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Abrollbehältern Löschwasserversorgung
Reference number: VG-0437-2023-0382Lieferung von Abrollbehältern Löschwasserversorgung
(AB-LWV)
Hessisches Katastrophenschutz-Zentrallager Wetzlar, Sportparkstraße 18, 35578
Wetzlar
Kauf von 2 Abrollbehältern Löschwasserversorgung (AB-LWV) für den
Katastrophenschutz
Der AB-LWV ist baugleich mit bereits vorhandenen AB-LWV auszuführen. Es wird empfohlen vor Abgabe eines Angebotes eine Besichtigung dieses AB-LWV -Typs an einem der 5 Stationierungsstandorte in Hessen (Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden oder Kassel durchzuführen.
Eigenerklärung Eignung
- eine Liste mit geeigneten Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art und Umfang, Erbringungszeitpunkt, Angabe des Werts, öffentlicher oder privater Empfänger mit den jeweiligen Kontaktdaten (Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen.)
- Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/
Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung
abzugeben haben.
entfällt
Der AB-LWV ist baugleich mit bereits vorhandenen AB-LWV auszuführen. Es wird empfohlen vor Abgabe eines Angebotes eine Besichtigung dieses AB-LWV -Typs an einem der 5 Stationierungsstandorte in Hessen (Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden oder Kassel durchzuführen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
HCC - Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung, Zentrale Beschaffung