Parking meters (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46536893) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Номер конкурса: 46536893 Дата публикации: 29-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung, Aufstellung neuer Parkscheinautomaten, Pfosten, und Erstellung Fundament und Hinweisschildern
Referenznummer der Bekanntmachung: Ord 11149 OV 2023 VgVLieferung, Aufstellung neuer Parkscheinautomaten, Pfosten, und Erstellung Fundament und Hinweisschildern
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Lieferung und Montage von 349 fabrikneuen Parkscheinautomaten mit Solarbetrieb und Datenfernübertragung einschließlich Hinweisschilder, Pfosten befestigt am Parkscheinautomaten und Fundamente für 349 Parkscheinautomaten.
siehe VI 3)
siehe VI 3)
siehe VI 3)
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen
www.vergabe.berlin.de
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen/Nachweise vorzulegen:
Verknüpfung/ Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Angaben über technische Leitung
Betriebshaftpflichtversicherung
Referenzliste unter Angabe: Art der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen,
Nachweis Tresor-Zertifizierung Sicherheitsklasse P3 nach VdS Prüfrichtlinie 3546 oder Nachweis
gleichwertige Zertifizierung Tresor
Nachweis Zertifizierung nach EN60068-2-52 oder Nachweis gleichwertige Zertifizierung
Nachweis Zertifizierung nach IEC 62262 (früher EN50102) oder Nachweis gleichwertige Zertifizierung
detaillierte Angaben zu Schutzmaßnahmen PSA gemäß Punkt 1.4. l der Leistungsbeschreibung
Lizenz- oder Nutzungsvertrag Datenfernübertragung/Managementsoftware
Datenblatt zur Pflege, Wartung und Prüfung der Funktionssicherheit der PSA
Erklärung zur CE-Kennzeichnung des PSA
Erklärung zur Einhaltung der EN 12414:2020 des PSA
detaillierte Angaben zum angebotenen PSA
Muster Abrechnungsbeleg zum Kassettenwechsel
Musterparkschein Ticket und Beschreibung der Papiereigenschaften des Tickets
Angaben zur Nachrüstung Parkscheinautomaten gemäß Nr.1.19. der Leistungsbeschreibung
Angaben zu den verwendeten Akkus
Angaben zur Leistungsaufnahme Solar
Angaben zu Abmaßen Fundamente mit Fundamentplan
Vorlage einer gültigen Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche
Aufträge(ULV) oder in eine Präqualifizierungsdatenbank (PQ) Falls hier keine Eintragungen
vorhanden sind, müssen folgende Einzelnachweise mit dem Angebot eingereicht
werden:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls
das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
Aufgrund besonderer Gegebenheiten sind Änderungen während der Vertragslaufzeit möglich. Dies
kann eine Auftragsänderung in Höhe von nicht mehr als 20 Prozent des ursprünglichen
Auftragswertes betragen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Vergabekammer des Landes Berlin