Architectural, engineering and planning services (Германия - Тендер #46470716) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 46470716 Дата публикации: 27-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Architectural, engineering and planning services
2023/S 186-581290
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Bf München - Pasing, Planungsleistung für den Neubau eines Fernbahnsteiges
Im Rahmen des Projekts "Halbstundentakt Pasing" erforderliche Planungsleistung für den Neubau eines Fernbahnsteiges (Nordbahnsteig) im Bf. München-Pasing
LP 1-2:
- Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke
- Objektplanung + TWP Verkehrsanlage
- Fachplanung Leit- uns Sicherungstechnik
- Fachplanung Oberleitung/Weichenheizung
- Bauphasenplanung
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Bf München - Pasing, Planungsleistung für den Neubau eines Fernbahnsteiges
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
München
Im Rahmen des Projekts "Halbstundentakt Pasing" erforderliche Planungsleistung für den Neubau eines Fernbahnsteiges (Nordbahnsteig) im Bf. München-Pasing
LP 1-2:
- Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke
- Objektplanung + TWP Verkehrsanlage
- Fachplanung Leit- uns Sicherungstechnik
- Fachplanung Oberleitung/Weichenheizung
- Bauphasenplanung
Objekt- und Tragwerksplanung für Scallschutzwände, zusätzlich benötigte Torsinsbalken. LÄ12
Die Planung der zusätzlichen Gründung ist nicht von der bereits beauftragten Planung der SSW trennbar. Daraus ergibt sich
die Notwendigkeit, die Planungsleistungen für die zusätzliche Gründung der SSW mittels Torsionsbalken durch das bisher mit den
Planungsleistungen beauftragte Planungsbüro ausführen zu lassen.
Die Beauftragung an einen neuen AN verursacht eine erhebliche Verzögerung und nicht vorhergesehene Kosten durch
Einarbeitung, der Aneignung von Orts- und Streckenkenntnis sowie Schnittstellenkoordination. Durch die nicht trennbare Planung
der Schallschutzanlage und der zusätzlichen Gründung wäre ebenso eine Mängelzuordnung nicht eindeutig möglich und der
Werkerfolg insgesamt gefährdet.