Catenary"s construction works (Германия - Тендер #46470472) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 46470472 Дата публикации: 27-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Catenary"s construction works
2023/S 186-583268
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
ESTW Duisburg 2.BS, Oberleitungsarbeiten Los 1.3
Oberleitungsarbeiten
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
ESTW Duisburg 2.BS, Oberleitungsarbeiten Los 1.3
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Mülheim an der Ruhr
Oberleitungsarbeiten
Während der Osterferien 2023 wurde der Streckenabschnitt der Hauptbahn (F-Bahn & S-Bahn) zwischen Duisburg Kaiserberg
und Essen Hbf für zwei Wochen total gesperrt.
Während dieser Zeit fanden unter anderem im Bahnhof Mülheim(Ruhr)-Styrum oberleitungstechnische Arbeiten im Zuge des
Projektes "Elektrische Bahnhofsinsel Mülheim-Styrum" statt.
Die durchzuführenden Arbeiten in Gleis 1 am Bahnsteig 1, hier das Stellen von Mast 0-1N und 116-14N, müssen mithilfe eines
Autokranes an der Hauskampstraße erfolgen, da die Weichenverbindungen im Bahnhof Mülheim(Ruhr)-Styrum zu diesem
Zeitpunkt durch die geplanten Weichenerneuerungen nicht befahrbar waren. Diese Arbeiten waren zwingend erforderlich, da im
Anschluss die neue Speiseleitung im Bereich zwischen Mast 0-1N bis 116-22c gezogen wurde.
Die Ausführungszeiträume des Osterbündels 2023 liegen außerhalb der vertraglich vereinbarten Leistungszeiträume, sind
allerdings für den Werkerfolg einer abnahmefähigen Anlage notwendig.
(MKA 33_20)
Der AN ist vertraglich zur Herstellung einer abnahmefähigen Anlage verpflichtet. Die zusätzlichen Leistungen und vertraglich
vereinbarte Leistungen sind miteinander verzahnt und müssen gleichzeitig erbracht werden. Bei einer Beauftragung eines
weiteren Unternehmens würden Synergieeffekte verloren gehen, ferner Mehrkosten durch Stillstandszeiten anfallen. Zusätzlich
wären bei einem Wechsel des AN die Schnittstellen diffus und die Gewährleistungsansprüche zu den einzelnen Anlagenbauteilen
könnten nicht mehr zweifelsfrei zugeordnet werden.
Eine zusätzliche Ausschreibung und Vergabe ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Synergieeffekte (Kenntnis über die
Örtlichkeit, Kenntnis über die Beteiligten, Einweisungen etc.) würden bei einer erneuten Ausschreibung verloren gehen.
Somit wird die Leistung als zusätzliche Leistung des ANs und zur Prävention einer Kostensteigerung, sowie zur Gewährleistung
von Planungs- und Kostensicherheit angeordnet.