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Health services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46470434)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Номер конкурса: 46470434
Дата публикации: 27-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023092220231016 08:30Regional or local Agency/OfficeContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
      Küterstraße 30
      Kiel
      24103
      Germany
      Telefon: +49 431599-2391
      E-Mail: niklas.steenfatt@gmsh.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
      an die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Medizinische Betreuung in der Erstaufnahmeeinrichtung und allen weiteren Landesunterkünften

      2. CPV-Code Hauptteil:
        85100000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt derzeit in Neumünster, Boostedt, Rendsburg, Bad Segeberg, Seeth und Glückstadt Landesunterkünfte (LUK). Am Standort Neumünster befindet sich die Erstaufnahmeeinrichtung. Die Gesamtbelegung aller Liegenschaften zusammen soll i.d.R. bei ca. 4.500- 5.000 Personen liegen. Aktuell (September 2023) liegt die Gesamtbelegung bei knapp 6.000 Personen. Die Gesamtkapazität läge bei max. 7.800 Plätzen.

        Für alle Liegenschaften wird ein Ärztlicher Dienst benötigt.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Neumünster, Boostedt, Rendsburg, Bad Segeberg, Seeth und Glückstadt.

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der erfolgreiche Anbieter (Leistungserbringer) für die ausgeschriebenen Leistungen schließt mit dem LaZuF einen Vertrag vom 01.01.2024 bis zum 31.03.2028 ab und gewährt diverse medizinische Leistungen für die Bewohnenden aller Liegenschaften. Diesen gegenüber besteht eine Dienstleistungspflicht, ohne dass die Personen als zahlende Vertragspartei (etwa Zuzahlungen/“Igel“-Leistungen) auftreten. Näheres regeln die Ergänzenden Vertragsbestimmungen (EVB).

        Das Arzt-/Patientenverhältnis ist im Übrigen von dem Vertrag nicht berührt, dies gilt insbesondere für die ärztliche Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber dem Auftraggeber, ebenso mögliche Arzthaftungsfragen im Verhältnis zum Patienten.

        Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des LaZuF als Träger der offenen Einrichtung von einem humanen Vollzug des Aufenthaltsrecht und einer Willkommenskultur gegenüber allen Aufzunehmenden müssen konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden.

        Für den ärztlichen Dienst werden ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Räume sind baulich hergerichtet und entsprechend dem Umfang der geforderten medizinischen Betreuung ausgestattet.

        Die Ausstattung der Praxis mit Gerätschaften erfolgt durch das LaZuF und entspricht der Ausstattung der hausärztlichen Praxis.

        *

        Folgende Standorte werden aktuell betrieben:

        1) Erstaufnahmeeinrichtung 24539 Neumünster, Haart 148 (Belegung im Regelfall: ca. 650 Personen, max. Kapazität: ca. 800 Plätze).

        2) Landesunterkunft 24598 Boostedt, Rantzau-Straße 10 (normale Belegung: ca. 500 Personen, max. Kapazität: ca. 2.800 Plätze).

        3) Landesunterkunft 23795 Bad Segeberg, Segeberger Str. 106a (normale Belegung: ca. 600 Personen, max. Kapazität: ca. 1.300 Plätze).

        4) Landesunterkunft 24768 Rendsburg, Pastor-Bielfedt-Str. 1-10 (normale Belegung: ca. 600 Personen, max. Kapazität: ca. 1.200 Plätze).

        5) Landesunterkunft 25878 Seeth, Hauptstr. 100 (normale Belegung: ca. 800 Personen, max. Kapazität: ca. 1.100 Plätze).

        6) Landesunterkunft 25348 Glückstadt, Am Neuendeich 50 (normale Belegung ca. 500 Personen, max. Kapazität: ca. 600 Plätze).

        *

        Die Ausschreibung ist als Rahmenvertrag zu verstehen, d.h. die angegebene Belegungsstärke bezieht sich auf normale Auslastungen der Landesunterkünfte. Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es zu Schwankungen in der Belegung kommen. Hierdurch kann es zu Veränderungen bei der festgelegten Personalstärke/ Stundenanzahl kommen. Die Anpassung der Personalstärken erfolgt ausschließlich im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer.

        Es kann während der Vertragslaufzeit zu Schließungen von Landesunterkünften kommen, es können aber auch neue Landesunterkünfte in Schleswig-Holstein eingerichtet werden. Die medizinische Betreuung muss für alle Standorte sichergestellt werden. Für geschlossene Unterkünfte können keine Kosten mehr abgerechnet werden. Dies muss bei der Preiskalkulation beachtet werden.

        *

        Der Höchstwert an Budget beträgt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren und 3 Monaten insgesamt 70.000.000 Euro netto.

        Bei Erreichen des Höchstwerts endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzeptes / Gewichtung: 70 %.
        Preis - Gewichtung: 30 %.
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2028-03-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs - oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (hier: Ärztlicher Dienst), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020 bis 2022).

        3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        4. Erklärung (Formblatt) über mindestens eine Referenz der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2020 bis 2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der medizinischen Betreuung von Asylsuchenden unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

        5. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.

        5a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.

        6. Eigenerklärung über die persönliche Eignung des einzusetzenden Personals getrennt nach

        - Anzahl und Qualifikation der zum Einsatz kommenden Ärzte und des medizinischen Hilfspersonals

        - der individuellen beruflichen Qualifikation und

        - der Verständigung in deutscher sowie englischer Sprache.

        7. Eigenerklärung über die verantwortliche Projektleitung inkl. Angaben zur Qualifikation und Vertretung.

        8. Eigenerklärung über die hinreichende Personalverfügbarkeit unter Berücksichtigung einer ausreichenden qualifizierten Personalreserve.

        9. Eigenerklärung, dass ein geeignetes EDV-Programm zur ärztlichen Behandlung vorgehalten und unter Nutzung der in der Landesunterkunft vorhandenen Hardware zum Einsatz kommt.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        10. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Formblatt) mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

        11. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

        Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und VI.3) Zusätzliche Angaben.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-16
      Ortszeit: 08:30
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-16
      Ortszeit: 09:00
      Ort:

      Kiel

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteilt
    3. Zusätzliche Angaben

      Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Schleswig-Holstein
        Düsternbrooker Weg 94
        Kiel
        24105
        Germany
        Kontaktstelle(n): 24105
        Telefon: +49 431988-4640
        Fax: +49 431988-4702
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        nicht bekannt
        nicht bekannt
        Germany
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

        Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich Vergabewesen
        Küterstraße 30
        Kiel
        24103
        Germany
        Kontaktstelle(n): 24103
        Telefon: +49 431599-2391
        E-Mail: niklas.steenfatt@gmsh.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-22

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