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Architectural, construction, engineering and inspection services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #46470408)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Emsdetten
Номер конкурса: 46470408
Дата публикации: 27-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023092220231106 12:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Emsdetten
      Am Markt 1
      Emsdetten
      48282
      Germany
      E-Mail: vergabe@rsg-rechtsanwaelte.com
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y8H62W2/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Roos & Schmitz-Gagnon Rechtsanwälte
      An der Münze 10
      Köln
      50668
      Germany
      Kontaktstelle(n): 50668
      Telefon: +49 221913924-0
      E-Mail: vergabe@rsg-rechtsanwaelte.com
      Fax: +49 221913924-29
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.rsg-rechtsanwaelte.com
      elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y8H62W2

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Generalplanung - Energieautarke und treibhausgasneutrale Kläranlage Emsdetten-Austum - Stadt Emsdetten

        Referenznummer der Bekanntmachung: 500-23
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand des Auftrages sind sämtliche Planungs-, Überwachungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Generalplanung, der bauliche Realisierung und der Umsetzung des Projektes "Energieautarke und treibhausgasneutrale Kläranlage Emsdetten-Austum"

        Zu den Einzelheiten des Leistungsumfangs wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung vom 11.08.2023 und deren Anlagen verwiesen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71300000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Stadt Emsdetten Am Markt 1 48282 Emsdetten

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Stadt Emsdetten plant, die Kläranlage in Emsdetten-Austum energetisch zu ertüchtigen und die Potenziale zur Reduzierung des Stromverbrauchs zu heben. Zudem soll in verschiedenen Bereichen die Anlagenkonfiguration zukunftssicher aufgestellt werden. Dabei spielen vor allem die Aspekte Energieautarkie, Klimaneutralität, weitergehende Unabhängigkeit von Betriebsmitteln (z. B. Fällmittel), hoher Automatisierungsgrad und regionale Einbindung in den Energiekreislauf eine wichtige Rolle. Die Kläranlage als größter Einzelstromverbraucher und Emittent direkter Treibhausgasemissionen (Lachgas und Methan) weist ein großes Potenzial zur Verbesserung des CO2-Fußabdrucks der Stadt Emsdetten und zur Reduzierung des Stromverbrauchs auf. Die Stadt Emsdetten hat dazu die Konzeptstudie "Energieautarke und treibhausgasneutrale Kläranlage Emsdetten-Austum" erstellen lassen, die der Ausschreibung beigefügt ist. Vor diesem Hintergrund soll die Kläranlage Emsdetten-Austum unter Weiternutzung bestehender Infrastruktur zur energieautarken und klimaneutralen Kläranlage umgestaltet werden.

        Insgesamt sind 16 Maßnahmen vorgesehen:

        1. Maßnahme 1: Austausch der Gebläse und Belüfter für die Sauerstoffversorgung in der Belebung;

        2. Maßnahme 2: Austausch der Heizschlammpumpen;

        3. Maßnahme 3: Implementierung einer CSB-Ausschleusung (Vorklärung oder Siebung);

        4. Maßnahme 4: Erneuerung Klärgasverstromung und Abgasbehandlung;

        5. Maßnahme 5: Überschussschlamm-Desintegration;

        6. Maßnahme 6: Zusätzliche Photovoltaikanlagen;

        7. Maßnahme 7: Windkraft;

        8. Maßnahme 8: Intelligente Regelung der Belüftung (KI-Regler);

        9. Maßnahme 9: Entgasung im Ablauf der Faulung zur Reduzierung der Methanemissionen:

        10. Maßnahme 10: Umstellung auf Bio-Phosphor und Phosphor-Fällung;

        11. Maßnahme 11: 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffentfernung;

        12. Maßnahme 12: Wasserstofferzeugung;

        13. Maßnahme 13: Digitalisierung, BIM, Datenmanagement;

        14. Maßnahme 14: Anpassung der Energieinfrastruktur auf der Kläranlage;

        15. Maßnahme 15: Erweiterung des Prozessleitsystems für die Gesamtanlage;

        16. Maßnahme 16: Betrieb des Notstromaggregates mit Wasserstoff;

        Darüberhinaus sind die nachstehenden Sonderleistungen zu erbringen:

        1. Durchführung CE-Konformitätsverfahren nach MaschRL;

        2. Durchführung von Messprogrammen;

        3. Bodenkundliche Baubegleitung;

        4. Beratungsleistung und Prüfung vor Inbetriebnahme durch einen AwSV-Sachverständigen;

        5. Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments für die Kläranlage;

        6. Artenschutzprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung etc. bezüglich der Windkraftanlage;

        7. weiterführende wirtschaftliche Betrachtungen.

        Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung vom 11.08.2023 und dem Generalplanervertrag zu entnehmen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 30
        Qualitätskriterium - Name: Projektumsetzung / Gewichtung: 30
        Kostenkriterium - Gewichtung: 40
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-08
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die Stadt Emsdetten überträgt dem Auftragnehmer mit der Zuschlagserteilung zunächst sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen wie folgt:

        1. Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung): Maßnahmen 1, 2, 4 bis 6, 8 bis 12, 14 und 15.

        2. Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung): Maßnahmen 1 bis 6, 8 bis 12, 14 und 15.

        3. Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung): Maßnahmen 1 bis 6, 8 bis 10, 14 und 15

        Bei der Maßnahme 13 sind die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß Leistungsbeschreibung vom 11.08.2023 zu erbringen.

        Die Stadt Emsdetten behält sich vor, den Auftragnehmer mit einzelnen oder allen Leistungsphasen bezüglich der Maßnahme 7 und/oder der Maßnahme 16 zu beauftragen. Die Übertragung erfolgt leistungsphasenspezifisch stufenweise für jede Maßnahme separat und jeweils durch schriftliche Mitteilung.

        Die Stadt Emsdetten behält sich vor, den Auftragnehmer mit einzelnen oder allen Sonderleistungen zu beauftragen. Die Übertragung erfolgt für jede Sonderleistung separat und jeweils durch schriftliche Mitteilung.

        Die Stadt Emsdetten beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Umsetzung des Projektes die weiteren Leistungsphasen 3 bis 8 bzw. 4 bis 8 mit sämtlichen Grundleistungen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt leistungsphasenspezifisch stufenweise für jede Maßnahme separat und jeweils durch schriftliche Mitteilung. Die Stadt Emsdetten behält sich dabei vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Maßnahmen, einzelne Leistungsbilder, einzelne Anlagengruppen oder einzelne Grundleistungen einer Leistungsphase zu beschränken.

        Die Stadt Emsdetten ist in ihrer Entscheidung über eine weitere Beauftragung frei. Ein Anspruch auf eine

        weitere Beauftragung besteht nicht. Auch können daraus keine sonstigen vertraglichen Verpflichtungen für den

        Auftraggeber entstehen.

        Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die jeweils abgerufenen Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von zwei (2) Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.

        Im Falle einer Paket- oder Generalunternehmervergabe auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung treten - soweit vorhanden - die für die Leistungsphasen 5, 6 und 7 in den Leistungsbildern der HOAI 2021 benannten, ersetzenden Besonderen Leistungen bei einer Ausschreibung mit Leistungsprogramm anstelle der entsprechenden Grundleistungen.

        Auch für die weiteren Leistungen gelten die Bedingungen des Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung bzw. aus der Beauftragung etwaiger Teilleistungen kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seiner Vergütung oder sonstige Ansprüche ableiten.

        Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Jahren nach vollständiger Beendigung der vorhergehenden Stufe in Auftrag gibt.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Präsentation

        Der Auftraggeber wird alle Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, einladen, das Projektteam und die Projektumsetzung anhand der mit dem Angebot eingereichten Präsentation vor Ort in Emsdetten vorzustellen und zu präsentieren.

        Die Präsentationen finden voraussichtlich in der 47. KW und 48. KW 2023 statt.

        Insoweit weist der Auftraggeber darauf hin, dass alles, was nicht Inhalt der mit dem Angebot eingereichten schriftlichen Präsentation ist, im Präsentationstermin nicht nachgeschoben werden kann und darf.

        Die Präsentation vor Ort wird bei der Wertung der Zuschlagskriterien 1.4, 1.5, 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 berücksichtigt. Die zur Verfügung stehende Zeit für die Präsentation vor Ort beträgt 30 Minuten.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1. Berufsqualifikation

        Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 2 VgV nur Bewerber/Bieter, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.

        Juristische Personen sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.

        Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gelten die Anforderungen nach § 75 Abs. 2 und 3 VgV für jedes Mitglied.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        2.1 Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren im Bereich Kläranlagen - mindestens 2,5 Mio. EUR

        Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Jahresumsätze der Bewerber/Bieter einzeln anzugeben. Gewertet wird die Gesamtsumme der Jahresumsätze.

        2.2 Haftpflichtversicherung

        Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit nachfolgenden Mindestdeckungssummen oder die Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Zuschlagsfall der benötigte Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt wird:

        - 2,5 Mio. EUR für Personenschäden,

        - 2,5 Mio. EUR für sonstige Schäden,

        jeweils zweifach maximiert.

        Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Versicherungsbestätigung bzw. die Bestätigung des Haftpflichtversicherers daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        3.1 Durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Ingenieure (Geschäftsführer, Inhaber und Angestellte) in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren - mindestens 30 beschäftigte Ingenieure

        Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die beschäftigten Ingenieure je Bewerber/Bieter anzugeben. Gewertet wird die Gesamtsumme der beschäftigten Ingenieure.

        3.2 Referenzen; abgeschlossen bzw. nicht abgeschlossen, nicht älter als 10 Jahre betreffend:

        3.2.1 Bau / Erneuerung der Belüftung, Leistungsphasen 2, 3 und 5 - mindestens 1 Referenz (ggf. auch 6 bis 8 - siehe zusätzliche Anforderung);

        3.2.2 Planung und Begleitung der Errichtung einer CSB-Ausschleusung im Hauptstrom (Vorklärung oder Siebung), Leistungsphasen 2 bis 5 - mindestens 1 Referenz (ggf. auch 6 bis 8 - siehe zusätzliche Anforderung);

        3.2.3 Erneuerung der Klärgasverstromung und Abgasbehandlung, Leistungsphasen 2 bis 5 - mindestens 1 Referenz (ggf. auch 6 bis 8 - siehe zusätzliche Anforderung);

        3.2.4 Überschussschlamm-Desintegration, Leistungsphase 2 - mindestens 1 Referenz;

        3.2.5 Photovoltaikanlage, Leistungsphasen 2, 3 und 5 - mindestens 1 Referenz (ggf. auch 6 bis 8 - siehe zusätzliche Anforderung);

        3.2.6 Erfahrungen bei der Planung oder Genehmigung oder Begleitung der Errichtung von Windkraftanlagen - mindestens 1 Referenz;

        3.2.7 Planung und Begleitung der Errichtung einer 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffentfernung, Leistungsphasen 2 bis 5 - mindestens 1 Referenz (ggf. auch 6 bis 8 - siehe zusätzliche Anforderung);

        3.2.8 Erfahrungen bei der Planung oder Genehmigung oder Begleitung der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung und/oder Speicherung von Wasserstoff - mindestens 1 Referenz;

        3.2.9 Referenz mit BIM (3D - Gebäudemodellbearbeitung), Leistungsphase 3 - mindestens 1 Referenz;

        3.2.10 Tragwerksplanung bei einer Kläranlage, Leistungsphasen 2 bis 6 - mindestens 1 Referenz

        Zusätzliche Anforderung an die Referenzen zu den Nummern 3.2.1, 3.2.2, 3.2.3, 3.2.5 und 3.2.7: Von den zu diesen Nummern eingereichten Referenzen müssen insgesamt mindestens zwei Referenzen auch die Leistungsphasen 6 bis 8 umfassen.

        Für die Angabe der Referenzen ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Referenzliste und für die einzelne Referenz das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "Referenz" zwingend zu verwenden. Es können je Eignungskriterium (3.2.1 bis 3.2.10) maximal 3 Referenzen angegeben werden.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        § 75 Abs. 2 und 3 VgV

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.

        Juristische Personen sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.

        Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gelten die Anforderungen nach § 75 Abs. 2 und 3 VgV für jedes Mitglied.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-06
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-06
      Ortszeit: 12:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Präsentation

      Der Auftraggeber wird alle Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, einladen, das Projektteam und die Projektumsetzung anhand der mit dem Angebot eingereichten Präsentation vor Ort in Emsdetten vorzustellen und zu präsentieren.

      Die Präsentationen finden voraussichtlich in der 47. KW und 48. KW 2023 statt.

      Insoweit weist der Auftraggeber darauf hin, dass alles, was nicht Inhalt der mit dem Angebot eingereichten schriftlichen Präsentation ist, im Präsentationstermin nicht nachgeschoben werden kann und darf.

      Die Präsentation vor Ort wird bei der Wertung der Zuschlagskriterien 1.4, 1.5, 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 berücksichtigt. Die zur Verfügung stehende Zeit für die Präsentation vor Ort beträgt 30 Minuten.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
        Albrecht-Thaer-Straße 9
        Münster
        48128
        Germany
        Kontaktstelle(n): 48128
        Telefon: +49 251411-2735
        E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
        Fax: +49 251411-2165
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

        Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

        Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-09-22

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